Sie arbeiten schon länger als angestellter Fahrlehrer oder wollen als Quereinsteiger Ihren Traum leben und Ihre eigene Fahrschule eröffnen? Dann sind Sie hier richtig. Wir erklären Ihnen, welche Voraussetzungen für die Gründung einer Fahrschule wichtig sind, welche Kosten auf Sie warten und was Sie sonst noch wissen müssen.
Voraussetzungen, um die eigene Fahrschule zu eröffnen
Um eine Fahrschule eröffnen zu können, müssen Sie einige gesetzliche Vorgaben beachten, welche wir Ihnen in diesem Abschnitt erläutern. Außerdem erklären wir, welche persönlichen Voraussetzungen zur Gründung einer Fahrschule wichtig sind und wie hoch die Nachfrage aktuell ist.
1. Voraussetzung: vorhandene Nachfrage
Überlegen Sie, sich mit einer Fahrschule selbstständig zu machen, sollten Sie zunächst einen Blick darauf werfen, ob sich die Existenzgründung lohnt. Hier sind regionale Unterschiede zu beachten, welche wir später im Rahmen der richtigen Standortwahl nochmals genauer betrachten. Zunächst betrachten wir jedoch die allgemeine Nachfrage.
Konstante Anzahl an Fahrlehrerlaubnissen
Grundsätzlich ist laut Erhebungen des Kraftfahrt-Bundesamtes die Anzahl der Fahrlehrerlaubnisse seit 2017 bis 2021 in etwa konstant. In den Jahren 2012 bis 2017 war sie hingegen rückläufig.
Auf 44.398 Fahrlehrerlaubnisse im Jahr 2021 entfallen dabei
- 710 auf Männer im Alter von 55 bis 64 Jahre und
- 668 auf Männer im Alter von 65 bis 74 Jahre.
Zum Vergleich: Es gibt insgesamt nur 4.805 Fahrlehrerlaubnisse für Frauen über alle Altersklassen hinweg. Mit einem jungen und/oder weiblichen Konzept könnten Sie hier eine Marktlücke schließen.
Unterschiedliche Nachfrage je Fahrzeugtyp
Die Anzahl der Fahrlehrerlaubnisse ist wenig aussagekräftig, wenn wir sie nicht ins Verhältnis zu den potenziellen Anwärtern für eine Fahrerlaubnis setzen. Die Anzahl ausgestellter Fahrerlaubnisse je Fahrzeugklasse lässt außerdem Rückschlüsse für Sie zu, wie Sie Ihr Angebot bei Gründung einer Fahrschule erfolgreich gestalten.
Anzahl der erteilten PKW-Führerscheine seit Pandemie gesunken
Laut einer Studie aus 2021 wurden zuletzt so viele PKW-Fahrerlaubnisse erteilt:
- 460 im Jahr 2020
- 732 im Jahr 2019
- 460 im Jahr 2018
- 751 im Jahr 2017
- 603 im Jahr 2016
Vor dem Beginn der Corona-Pandemie 2020 war der Trend positiv. Zu beachten ist jedoch, dass dies eine allgemeine Statistik für ganz Deutschland ist, die keine Angaben zu den Unterschieden zwischen Stadt und Land macht. Vor der Gründung beziehungsweise der Standortwahl Ihrer Fahrschule sollten Sie daher regionale Unterschiede genauer unter die Lupe nehmen.
Auch wenn rund die Hälfte der Führerscheinanwärter weiblich ist, sind die Fahrschullehrer überwiegend männlich.
Eine andere Studie aus 2021 zeigt, dass das Geschlechterverhältnis bei jüngeren Menschen mit PKW-Erlaubnis ausgewogen ist. Für Ihr Marketing-Konzept zur Eröffnung einer Fahrschule sollten Sie daher beachten, alle Geschlechter gleichermaßen anzusprechen.
Hohe Nachfrage nach LKW-Führerscheinen
Eine Überlegung vor der Eröffnung Ihrer Fahrschule wäre es, nicht nur den Erwerb eines PKW-Führerscheins, sondern auch den für LKWs anzubieten. Denn: Insbesondere in der Führerscheinklasse für LKWs wurden vor der Pandemie vermehrt Fahrerlaubnisse ausgestellt (Quelle: Studie aus 2021):
- 172.921 im Jahr 2020
- 206.184 im Jahr 2019
- 175.082 im Jahr 2018
- 163.569 im Jahr 2017
- 164.596 im Jahr 2016
Währenddessen war die Nachfrage bei Motorrädern rückläufig: 213.492 im Jahr 2020 vs. 233.008 im Jahr 2016.
Die Anzahl der erteilten Fahrerlaubnisse für Busse schwankte im selben Zeitraum zwischen 18.587 im Jahr 2020 und 14.633 im Jahr 2017.
Übrigens: Während 26,2 Prozent der männlichen Befragten einer Studie aus 11/2020 einen Motorradführerschein haben, sind es nur 5,8 Prozent bei den Frauen.
2. Voraussetzung: Fahrlehrerschein & Co.
Fahrschule eröffnen ohne Fahrlehrerschein – geht das? Diese Frage ist uns bei unseren Recherchen öfter untergekommen, aber leider müssen wir Sie enttäuschen: Das geht nicht. Je nach Land gibt es Verschiedenes zu beachten.
Bevor Sie eine Fahrschule eröffnen, müssen Sie Voraussetzungen wie die Fahrschulerlaubnis erfüllen.
Deutschland: Fahrlehrer-, Fahrschul- und Zweigstellenerlaubnis
Auf der Seite des Freistaats Bayern wird übersichtlich zusammengefasst, welche Voraussetzungen Sie in Deutschland erfüllen müssen, wenn Sie eine Fahrschule gründen wollen:
„Damit man als selbständiger Fahrlehrer Fahrschüler ausbilden darf oder durch beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lassen darf, bedarf es – neben der entsprechenden Fahrlehrererlaubnis – einer Fahrschulerlaubnis. Um als Inhaber einer Fahrschule Zweigstellen dieser Fahrschule zu betreiben, ist zudem eine Zweigstellenerlaubnis erforderlich.“
Zuständig für die Erteilung der Erlaubnisse ist in der Regel Ihre örtliche Führerscheinstelle oder die Fahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde. Über eine Suchmaschine finden Sie schnell die richtige Behörde in Ihrem Landkreis.
Fahrlehrererlaubnis
Die Fahrlehrererlaubnis wird über das Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG) geregelt. In § 2 FahrlG finden Sie die Bedingungen, um Fahrlehrer werden zu können:
- Sie haben das 21. Lebensjahr vollendet.
- Sie sind geistig und körperlich geeignet.
- Sie sind fachlich und pädagogisch geeignet.
- Sie wirken für den Fahrlehrerberuf nicht unzuverlässig.
- Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder einer gleichwertigen Ausbildung.
- Sie besitzen selbst eine Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse, in der Sie die Fahrlehrerlaubnis beantragen; für die Klasse B mindestens seit drei Jahren, für A2, CE oder D zwei Jahre lang.
- Sie wurden innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zum Fahrlehrer ausgebildet und haben die Fahrlehrerprüfung bestanden.
- Sie beherrschen die deutsche Sprache so gut, dass Sie den Beruf ausüben können.
Fahrschulerlaubnis
Die Fahrschulerlaubnis wird in §§ 17 ff FahrlG geregelt. Die Voraussetzungen für die Fahrschulerlaubnis sind:
- Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
- Gegen Sie liegt nichts vor, was gegen die Führung einer Fahrschule spricht.
- Sie besitzen die Fahrlehrererlaubnis für die Klasse, für die Sie die Fahrschulerlaubnis beantragen.
- Sie waren mindestens zwei Jahre hauptberuflich als Fahrlehrer tätig.
- Sie haben erfolgreich an einem Lehrgang über Fahrschulbetriebswirtschaft teilgenommen (70 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten).
- Sie verfügen über den erforderlichen Unterrichtsraum, die Lehrmittel und die richtigen Lehrfahrzeuge.
Für die Fahrschulerlaubnis müssen Sie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung vorweisen können.
Zweigstellenerlaubnis
In § 27 FahrlG wird die Zweigstellenerlaubnis geregelt. Dort heißt es, dass Sie maximal zehn Zweigstellen öffnen dürfen. Bei Gemeinschaftsfahrschulen sind es zehn Zweigstellen je Gesellschafter.
Österreich: Fahrschullehrerberechtigung & Fahrschulbewilligung
Im Unterschied zu Deutschland erhalten Sie eine Fahrschulbewilligung in Österreich laut Information der Stadt Wien erst ab Vollendung des 27. Lebensjahres und fünf Jahren Berufserfahrung als Fahrlehrer. Ein Abschluss in Elektronik oder Maschinenbau beziehungsweise eine gleichwertige Ausbildung wird vorausgesetzt. Zudem sollten Sie über eine Staatsbürgerschaft im Europäischen Wirtschaftsraum verfügen.
Schweiz: Fahrlehrerbewilligung
Laut Fahrlehrerverordnung der Schweiz wird in der Regel erst eine Fahrlehrerbewilligung benötigt, sobald mehr als ein Fahrschüler pro Jahr ausgebildet wird. Dann wird außerdem eine Bewilligung zum berufsmäßigen Personentransport zur Voraussetzung für die Fahrlehrerbewilligung der Kategorie B.
3. Voraussetzung: persönliche Eigenschaften
Nachdem wir nun geklärt haben, welche fachlichen Qualifikationen oder auch Bescheinigungen Sie brauchen, um eine Fahrschule zu eröffnen, widmen wir uns nun den persönlichen Eigenschaften.
Für den Beruf des Fahrlehrers sollten Sie Freude am Umgang mit (jungen) Menschen sowie pädagogisches und didaktisches Geschick mitbringen. Außerdem ist es hilfreich, wenn Sie sich mit der Fahrzeugtechnik auskennen.
Um eine Fahrschule zu gründen, sollten Sie sich als Inhaber außerdem regelmäßig in betriebswirtschaftlichen Belangen weiterbilden und ein Talent für Organisation mitbringen.
Wichtige Fragen vor der Gründung der Fahrschule
Nun wollen wir konkreter in die Gründung eines Betriebs – in Ihrem Fall einer Fahrschule – einsteigen. In einem Businessplan halten Sie die wichtigsten Überlegungen fest und arbeiten ein konkretes, erfolgsversprechendes Konzept aus. Dabei beachten Sie die folgenden Punkte.
Ihr Businessplan dient als Wegweiser bis zur Eröffnung der eigenen Fahrschule.
1. Möglichkeiten, um eine Fahrschule zu eröffnen
Zunächst sollten Sie sich überlegen, ob Sie eine Fahrschule kaufen, übernehmen oder selbst gründen wollen. Beides hat seine Vor- und Nachteile.
Fahrschule kaufen bzw. übernehmen
Entscheiden Sie sich dafür, eine Fahrschule zu kaufen, sollten Sie genau prüfen, wie wirtschaftlich erfolgreich die Fahrschule bisher war und ob sich die Übernahme lohnt. Falls die Entwicklung der Fahrschule in den letzten Jahren nicht sehr positiv war, überlegen Sie am besten, ob Sie den Trend mittels Veränderungen umkehren können. Waren die Umsätze der Fahrschule zuletzt jedoch zufriedenstellend, können Sie auf die etablierte Marke bauen.
Fahrschule selbst gründen
Wollen Sie eine Fahrschule neu gründen, gibt es noch keine Zahlen aus der Vergangenheit, aus denen Sie Rückschlüsse ziehen können. Hier gilt es vorher gut zu recherchieren, welcher Standort geeignet ist, ob die Nachfrage vorhanden ist und die Kosten zu decken sind. Insbesondere die Anschaffungskosten für neue Möbel, neue Fahrzeuge und Co. sind hier schnell deutlich höher als bei der Übernahme einer bestehenden Fahrschule. Andrerseits können Sie so neue Märkte erschließen und von Grund auf ein eigenes Erfolgskonzept entwickeln.
2. Kosten, um eine Fahrschule zu gründen
Werfen wir einen Blick darauf, welche Kosten konkret anfallen, wenn Sie eine Fahrschule aufmachen wollen:
Vor der Eröffnung müssen Sie beispielsweise mit folgenden Kostenpunkten rechnen:
- Gebühren bei Behörden für die Anmeldung der Fahrschule
- Immobiliensuche (Provision, Kaution)
- Einrichtung der Fahrschule, Lehrmaterialien
- Fahrschulfahrzeuge
- Beratungskosten (Gründungs-Coach, …)
- Werbekosten
Nach der Eröffnung fallen zum Beispiel regelmäßig diese fixen oder variablen Kosten an:
- Miete
- Kraftstoff
- Wartung der Fahrzeuge
- Versicherungen (Gewerbeversicherung, Berufshaftpflichtversicherung, …)
- Betriebskosten (Strom, Wasser, …)
- Personalkosten und eigener Lebensunterhalt
- Beratungskosten (Steuerberater, …)
- Werbekosten
3. Möglichkeiten zur Finanzierung der Fahrschule
Da viele verschiedene Kosten bei Gründung einer Fahrschule entstehen, können diese selten über das Eigenkapital gedeckt werden. Zur Finanzierung können Sie daher auf Kredite und Darlehen zurückgreifen. Am besten informieren Sie sich außerdem über Förderprogramme von Bund, Länder und Kommunen oder greifen auf das Existenzförderprogramm der KfW oder den Gründerzuschuss der Agentur für Arbeit zurück.
Um eine eigene Fahrschule zu gründen, haben Sie verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.
4. Potenzielle Rechtsformen für die Gründung der Fahrschule
Wollen Sie sich mit einer Fahrschule selbständig machen, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Sie können die Fahrschule als Einzelunternehmen führen oder aber auch als Gesellschaft (zum Beispiel als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)).
Neben den allgemeinen Regelungen zu den Rechtsformen, zum Beispiel zur Haftung oder Steuerverpflichtungen, sollten Sie die Voraussetzungen des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG) beachten. Hier gelten für einzelne Rechtsformen Sonderregelungen wie in § 19:
„Bis zu fünf Inhaber einer Fahrschulerlaubnis können eine Fahrschule in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne das Erfordernis einer Fahrschulerlaubnis für die Gesellschaft betreiben (Gemeinschaftsfahrschule).“
5. Standort finden, um eine Fahrschule aufzumachen
Die Standortentscheidung für Ihre Fahrschule ist eine der wichtigen Kriterien für Ihren Erfolg. Hier sollten Sie folgende Fragen berücksichtigen:
- Wie hoch ist die Nachfrage in der Region?
- Ist der Standort für Menschen ohne Führerschein gut erreichbar?
- Wie hoch ist die Konkurrenz in Ihrem Einzugsgebiet und was bietet diese?
- Wie hoch sind die Kosten für Mieten, Löhne & Co. in der Region? Welche Kaufkraft steht dem gegenüber?
- Gibt es geeignete Immobilien, die Ihre Bedürfnisse erfüllen (Unterrichtsraum, Büro, Abstellplätze für Fahrzeuge)?
Wichtige Schritte bis zur Eröffnung Ihrer eigenen Fahrschule
Nachdem Sie in Ihrem Businessplan ein Konzept für Ihre eigene Fahrschule festgelegt haben, geht es nun an die konkrete Umsetzung – also die letzten Schritte, bevor Sie die Fahrschule wirklich eröffnen können.
Mit Blick nach vorne und Tatkraft eröffnen Sie schon bald Ihre eigene Fahrschule
1. Immobilie finden & ausstatten
Haben Sie eine geeignete Immobilie an einem guten Standort gefunden und der Miet- oder Kaufvertrag ist bereits unterschrieben, geht es an die Einrichtung der Fahrschule.
Vorschriften für Unterrichtsräume
Zur Einrichtung der Unterrichtsräume schreibt die Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz Anlage 2 (zu § 3) Unterrichtsräume beispielswiese den Platz pro Person vor. Außerdem ist vorgegeben, dass der Unterrichtsraum keine Gastwirtschaft und auch kein Wohnraum sein darf und einen eigenen Zugang besitzt sowie nicht als Durchgang dient. Geschützt vor Lärm, Staub und Geruch ist außerdem eine gute Beleuchtung, Belüftung und Heizung wichtig.
Konkret wird auch vorausgesetzt, dass es ausreichend Kleiderablagen gibt und eine Toilette inklusive Waschgelegenheit zur Verfügung steht. Jeder Schüler braucht einen Stuhl mit Rückenlehne und eine Schreibunterlage in Größe DIN A4.
Zusätzlich sollten Sie bei der Einrichtung Ihrer Fahrschule auf weitere Bestimmungen wie Brandschutzverordnungen Rücksicht nehmen.
In der Durchführverordnung zum Fahrlehrergesetz gibt es weitere Bestimmungen, zum Beispiel dass für den theoretischen Unterricht Lehrmittel zur Verfügung stehen und der Lehrstoff visualisiert werden soll, zum Beispiel über einen Bildschirm oder eine Projektionsfläche in ausreichender Größe.
Sonstige Räume und Einrichtung
Es ist sinnvoll, dass Sie sich ein Büro einrichten, in dem Sie beispielsweise benötigte Lehrmaterialien und betriebliche Unterlagen lagern sowie Ihren Aufgaben als Inhaber nachkommen können.
Auch sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wo Sie Raum für die Anmeldung neuer Fahrschüler und sonstige organisatorische Belange schaffen. Als moderne Fahrschule verwalten Sie Ihre Schüler am besten digital und bieten bargeldlose Bezahllösungen an.
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Fahrschulfahrzeuge
In der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz sind in § 5 die Regelungen zu Lehrfahrzeugen für Fahrschüler zu finden. Wichtig für Fahrschulautos ist beispielsweise:
- Höchstgeschwindigkeit von mindestens 130 km/h
- Doppelbedienungseinrichtung
- Spiegel, über die der Fahrlehrer den Verkehr beobachten kann
Bei anderen Fahrzeugklassen wie Motorrädern müssen Sie außerdem unter anderem sicherstellen, mit Ihren Schülern kommunizieren zu können.
2. Anmeldung der Fahrschule bei Behörden
Um Ihre Fahrschule eröffnen zu dürfen, sind einige Behördengänge notwendig. Folgende Aufgaben sollten Sie im Blick haben:
- Fahrschulerlaubnis: Um eine Fahrschulerlaubnis zu erhalten, müssen Sie verschiedene Nachweise erbringen, zum Beispiel über den Fahrlehrerschein, den fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrgang oder Ihre Unterrichtsräume. Ihre zuständige Behörde stellt hierfür in der Regel Checklisten zur Verfügung.
- Handelsregistereintrag: Je nach Rechtsform unterscheidet sich der Eintrag in das öffentlich einsehbare Handelsregister. GbRs und Einzelunternehmen können sich freiwillig in das Handelsregister eintragen lassen. Hierzu müssen Sie zunächst einen Notar aufsuchen. Das Amtsgericht trägt Sie dann ins Handelsregister ein.
- Gewerbeanmeldung: Bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt oder auch beim Ordnungsamt können Sie Ihr Gewerbe anmelden. Wer für Sie zuständig ist, erfahren Sie über eine kurze Internetrecherche. Das Gewerbeamt informiert dann Finanzamt (Umsatzsteuer), Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung), die IHK, das Gewerbeaufsichtsamt sowie das Amtsgericht. Mit der Gewerbeanmeldung sind Sie somit automatisch Mitglied der Industrie- und Handelskammer (IHK). Und die Berufsgenossenschaft kontaktiert Sie bezüglich Ihrer Unfallversicherung.
- Finanzamt: Sollten Sie Angestellte beschäftigen, müssen Sie beim zuständigen Finanzamt noch eine Betriebsnummer beantragen.
Übrigens: Vergessen Sie nicht, dass Sie als Selbstständiger nicht mehr in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und kümmern Sie sich um eine private Krankenversicherung. Auch sollten Sie sich um weitere notwendige Versicherungen für Ihre Fahrschule kümmern.
3. Werbung für die Fahrschule
Wenn alles Organisatorische geklärt ist und die Eröffnung der Fahrschule nicht mehr lange auf sich warten lässt, sollten Sie mit der Bewerbung dieser beginnen.
Bewerben Sie die Eröffnung Ihrer Fahrschule dort, wo Ihre Zielgruppe unterwegs ist.
Machen Sie sich zunächst bewusst, wer Ihre Zielgruppe ist und welche Alleinstellungsmerkmale Sie im Vergleich zur Konkurrenz in der Umgebung aufweisen. Bieten Sie besondere Kurse für ängstliche Fahrschüler an? Liegen Ihnen Fahrtrainings für Senioren am Herzen? Und welche Fahrzeugklassen bieten Sie an?
Haben Sie Ihre Alleinstellungsmerkmale identifiziert, konzeptionieren Sie auf dieser Basis Ihr Marketing. Als regionales Unternehmen können Sie in lokalen Zeitungen Anzeigen schalten. Ihre Fahrzeuge können Sie ebenso als Werbeflächen nutzen und mit Ihrem Logo und einen Verweis auf Ihren Internetauftritt bekleben.
Dass Sie eine Fahrschule eröffnen, können Sie über eigene Unternehmensprofile auf den sozialen Netzwerken bekannt machen. Über Google werden Sie mit einer eigenen Website und einem Eintrag bei Google My Business gefunden. Möchten Sie Online-Werbeanzeigen nutzen, können Sie diese auf Ihre Zielgruppe anpassen. Berücksichtigen Sie dabei auch, auf welchen Plattformen sich Ihre Zielgruppe aufhält; TikTok oder Instagram liegen bei Gen Z beispielswiese deutlich mehr im Trend als Facebook.
Noch mehr Tipps zum Selbstständigmachen mit Ihrer Fahrschule
Ganz schöne viele Informationen? Keine Sorge. In Ihrem Fahrschulbetriebswirtschaftslehrgang lernen Sie im Detail, wie Sie erfolgreich eine Fahrschule gründen. Laut Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz Anlage 1a (zu § 2a) stehen hier unter anderem auf dem Programm:
- Eröffnung einer Fahrschule (kaufen vs. übernehmen)
- Kriterien der Standortwahl
- Rechtsformen einer Fahrschule
- Die Fahrschulerlaubnis und die Behörden
- Investition, Finanzierung
- und vieles mehr
Wenn Sie sich allgemein über die Existenzgründung informieren möchten, empfehlen wir Ihnen außerdem unseren Ratgeber „Selbstständig machen: So gründen Sie Ihr eigenes Unternehmen“.
Wir wünschen viel Erfolg dabei, Ihre eigene Fahrschule zu eröffnen!
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