Streetfood-Festivals liegen nach wie vor im Trend und Foodtrucks gehören auch außerhalb dieser Veranstaltungen zu den echten Gewinnern im Catering-Geschäft. Sie wollen auch auf dieser Welle mitschwimmen und Ihren eigenen Foodtruck eröffnen? Bevor Sie durchstarten können, sind einige Vorarbeiten nötig – einen Businessplan erstellen, Genehmigungen einholen, Kosten kalkulieren und manches mehr. Wir haben die wichtigsten Voraussetzungen für Sie zusammengestellt, damit Sie mit Ihrem Foodtruck auf der Erfolgsspur fahren.
Foodtruck eröffnen: Voraussetzungen für Ihren Start
Die Vorstellung, einen eigenen Foodtruck zu eröffnen, ist schon verlockend. Die rollenden Restaurants bieten Gastronomen maximale Flexibilität: Einfach dorthin fahren, wo die Kunden sind, den Foodtruck öffnen und direkt das Streetfood verkaufen. Doch im Vorfeld gibt es für Sie als angehenden Foodtruck-Betreiber einige Voraussetzungen abzuklären – sowohl persönlicher als auch geschäftlicher Natur. In diesem Abschnitt erklären wir Ihnen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie sich mit einem Foodtruck selbstständig machen wollen.
Sind Sie ein Foodtrucker?
Sie verspüren die Leidenschaft für das Kochen, Grillen und Catering im Allgemeinen? Dann bringen Sie bereits eine der wichtigsten Voraussetzungen für einen Foodtrucker mit. Wenn Sie einen Foodtruck eröffnen wollen, müssen Sie – genau wie Ihr Grill – dafür brennen.
Ähnlich wie im Restaurantbetrieb müssen Sie keine beruflichen Qualifikationen nachweisen, um einen Foodtruck zu eröffnen. Eine gewisse Erfahrung im Gastronomiebereich schadet jedoch nicht. Im Gegenteil: "Hauswirtschaft", Kalkulation, Vorbereitung, Hygienemaßnahmen, effizientes Arbeiten – vor allem auf engem Raum – wollen gelernt sein oder brauchen Übung.
Haben Sie eine Ausbildung in der Gastronomie durchlaufen? Umso besser! Dann sind Sie mit den Abläufen und Tücken des Gastronomiegeschäfts bestens vertraut. Wenn dies nicht der Fall ist, versuchen Sie, sich im Vorfeld so viel und so umfassend wie möglich zu informieren, um sich das notwendige Know-how anzueignen, insbesondere in den Bereichen Existenzgründung, Unternehmertum, Marketing und mobiles Catering. Die richtige Planung ist der erste Schritt zur Gründung eines erfolgreichen Imbisswagens.
Letztlich müssen Sie eine Frage ehrlich für sich selbst beantworten: Bin ich für die Selbstständigkeit geschaffen? Endlich Ihr eigener Chef sein! Es bringt viele Freiheiten, aber auch weitreichende Verpflichtungen mit sich, wenn Sie sich selbstständig machen. Außerdem sind gerade in der Gastronomie die Arbeitszeiten ein nicht zu vernachlässigender Faktor. Sie arbeiten, wenn andere ihre Freizeit genießen, sowohl abends als auch am Wochenende. Das kann im Zusammenhang mit dem eigenen Familienleben knifflig werden. Deshalb ist es ebenso wichtig, dass Ihr Partner oder Ihre Familie Sie in Ihrem Vorhaben unterstützt – vielleicht sogar tatkräftig an Bord Ihres Foodtrucks.
Geschäftsidee: Foodtruck eröffnen mit Kreativität und Konzept
Die meisten erfolgreichen Unternehmungen beginnen mit einer guten Idee. Seien Sie kreativ und spielen Sie mit Ihrer Geschäftsidee. Wenn es dann darum geht, sie zu einem ausgefeilten Geschäftskonzept weiterzuentwickeln, müssen Sie mit Plan vorgehen. Was Sie bei der Entwicklung eines Konzepts für Ihren Foodtruck beachten sollten, wird im Folgenden erläutert.
Streetfood: Was kommt auf die Speisekarte Ihres Foodtrucks?
Sicherlich haben Sie sich schon Gedanken über die Auswahl der Lebensmittel gemacht, als Sie die Idee hatten, einen Foodtruck zu eröffnen. Haben Sie auch darüber nachgedacht, ob und wie Sie diese in einer Küche mit sehr begrenztem Platz und Equipment zubereiten können? Einige Lebensmittel eignen sich nur bedingt für die Zubereitung in einem Foodtruck. Ohne komplette professionelle Küchenausstattung lautet die Devise eher Streetfood statt Fine Dining. Wie in vielen anderen Bereichen gilt auch hier: Qualität vor Quantität. Weniger ist mehr – vor allem, wenn Sie mit Ihrem Foodtruck gerade erst anfangen. Mit zunehmender Erfahrung können Sie experimentierfreudiger werden und sich trauen, eine breitere Produktpalette anzubieten.
Um Ihnen die Wahl zu erleichtern, beachten Sie einige Tipps für die Speisen, die Sie in Ihrem Foodtruck anbieten. Zunächst einmal muss Ihr Essen ansprechend sein – schließlich soll es Gäste anlocken. Wenn Sie spezielle Gerichte anbieten, ist das großartig. Wenn nicht, recherchieren Sie Ihre Zielgruppe und was sie an Ihrem Foodtruck mögen könnte. Entscheiden Sie sich zunächst für Ihre generelle Ausrichtung. Wenn Sie asiatische Gerichte anbieten möchten, bauen Sie Ihr Konzept auf Speisen aus dieser Region auf. Wenn Sie Speisen mit französischem Flair anbieten möchten, gestalten Sie Ihre Speisekarte nach diesem Vorbild. Wichtig: Bieten Sie vegane oder zumindest vegetarische Gerichte an, denn diese gehören längst zum Standardrepertoire eines jeden Caterings.
Seien Sie realistisch, wenn es darum geht, wie viele verschiedene Gerichte Sie gleichzeitig anbieten können. Im Gegensatz zu einem traditionellen Restaurant arbeiten Sie mit einer kleineren Küche und weniger Personal – wenn Sie überhaupt Mitarbeiter haben. wenn überhaupt, weniger Personal. Berücksichtigen Sie neben den begrenzten räumlichen Möglichkeiten auch den Zeitrahmen. Sie werden Ihren Foodtruck nicht rund um die Uhr an derselben Stelle geöffnet haben. Bedienen Sie Ihre Kunden beispielsweise nur von 11 bis 14 Uhr, ist es unrealistisch, in dieser Zeit 15 verschiedene Gerichte zuzubereiten.
Zudem sollten Ihre Speisen einfach vor- und zuzubereiten sein. Selbst wenn Sie kein Fastfood im herkömmlichen Sinn servieren, müssen Sie in der Lage sein, Ihre Gerichte schnell zuzubereiten. Ihre Gäste können nirgendwo sitzen und in Ruhe ein Glas Wein trinken, während sie auf ihr Essen warten. Das ist Ihr Ziel: Die Schlange am Foodtruck so kurz wie möglich halten, damit Sie keine Kunden verlieren.
Die folgenden Beispiele für typisches Streetfood können Ihnen die Entscheidung erleichtern:
- Burgers
- Pommes frites
- Hot Dogs
- Barbecue
- Bratwürste
- Pizza
- Pasta
- Paninis
- Spieße
- Falafel
- Wraps
- Burritos
- Tacos
- Currys
- Sushi
- Kuchen, Törtchen, Muffins oder Waffeln (für Naschkatzen)
Welche Gerichte sollen auf der Speisekarte stehen? Eine gut durchdachte und ansprechende Auswahl an Speisen gehört zu jedem Foodtruck.
Alleinstellungsmerkmal: Was macht Ihren Foodtruck einzigartig?
Wollen Sie einen Foodtruck aufmachen, versuchen Sie, eine Lücke zu füllen und nicht in einem bereits überfüllten Markt mitzumischen. Gibt es in Ihrer Umgebung schon fünf Trucks, die beispielsweise hausgemachte Pizza anbieten, ist es keine gute Idee, dasselbe zu tun. Überlegen Sie sich, was Ihren Foodtruck besonders und einzigartig macht. Das Alleinstellungsmerkmal oder USP (Unique Selling Proposition) Ihres Foodtrucks ist das, was ihn von allen anderen Foodtrucks und auch Restaurants auf dem lokalen Markt unterscheidet.
Die USP ist eine Zusammenstellung von einzigartigen Nutzenversprechen, die Sie eindeutig von der Masse abheben. Sie sollte haltbar, zielgruppenorientiert sowie wirtschaftlich und in Preis, Zeit und Qualität erreichbar sein. „Die weit und breit günstigsten selbstgemachten Bio-Burger mit besten Zutaten aus regionaler, ökologischer Landwirtschaft,“ mag einzigartig und zielgruppenorientiert sein. Es klingt allerdings nach einem unhaltbaren Versprechen, weil es preislich und wirtschaftlich nicht erreichbar oder schlicht gelogen ist. Das heißt, Ihr USP darf kein bloßes Werbeversprechen sein, das die Kunden zwar anlockt, aber nicht bindet, weil Sie es nicht halten können.
Die Formulierung Ihres USPs erfordert Kreativität und analytisches Denken Ihrerseits. Neben besonderen, nirgendwo sonst erhältlichen Gerichten, die an sich schon ein Alleinstellungsmerkmal darstellen, kommen verschiedene hervorstechende Eigenschaften in Frage. In der folgenden Liste finden Sie einige Beispiele, die Sie inspirieren können:
- 100% hausgemacht
- Frisch zubereitet und serviert
- Nur Produkte aus der Region
- Pulled Pork aus dem eigenen Smoker
- Hausgemachte Burger-Buns
- Gemüse / Obst aus eigenem Anbau
- Wildfleisch von Jägern aus der Region
- Bio-Produkte / ökologische / nachhaltige Zutaten
- Vegetarisch / vegan / pflanzlich
- Fair gehandelte Produkte
- Ohne künstliche Aromen, Geschmacksverstärker und Zusatzstoffe
- Schneller Service
- Und vieles mehr
Marketing und Werbung: Was tun, um Kunden zu gewinnen?
Sie halten es für verfrüht, über Werbung nachzudenken, wenn der Foodtruck noch gar nicht da ist? Ganz und gar nicht. Der berühmte Automobilunternehmer Henry Ford wird oft mit den Worten zitiert: "Wenn du einen Dollar in dein Geschäft stecken willst, musst du einen anderen bereit haben, um es bekannt zu machen." Indem Sie Ihr Alleinstellungsmerkmal definieren, haben Sie ohnehin schon den ersten Schritt in Richtung Marketing getan. Alleinstellungsmerkmale und Wertversprechen an die Kunden sind die Grundlage jeder Marketingstrategie. Im besten Fall ziehen sie sich wie ein roter Faden von den Produkten bis hin zum Design Ihres Foodtrucks.
Wie Sie den Umsatz Ihres Foodtrucks mit Marketing und Werbung steigern, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag mit 10 Marketing-Tipps für die Gastronomie.
Hier handelt es sich zwar nicht direkt um einen Foodtruck, aber auch ein Eiswagen braucht seine Alleinstellungsmerkmale – hausgemachtes, 100 % natürliches, zuckerfreies und „babyfreundliches“ Eis.
Businessplan: Foodtruck auf die Straße bringen
Nachdem Sie nun Ihre Idee zu einem Konzept weiterentwickelt haben, ist der nächste Schritt ein Businessplan für Ihren Foodtruck. Dieser gibt Ihnen nicht nur mehr Überblick und Sicherheit, sondern dient auch dazu, potenzielle Geldgeber, Kreditinstitute oder öffentliche Förderprogramme von Ihrem Unternehmen zu überzeugen. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen, was Sie über Aufbau und Inhalt eines Businessplans wissen müssen.
Der Pitch: kurze Zusammenfassung von Idee und Konzept
Der erste Teil enthält den Pitch, das heißt eine Art Präsentation, mit der Sie sich um eine Finanzierung bemühen. Im Pitch fassen Sie kurz zusammen, was Ihren Foodtruck so besonders macht. Nutzen Sie die Gelegenheit, den Leser von Ihrer Geschäftsidee zu überzeugen und skizzieren Sie, wie Sie es zum Erfolg führen wollen.
Außerdem stellen Sie in dem Pitch Ihr Geschäftskonzept vor. Warum sollten die Leute Ihren Foodtruck besuchen und nicht einen anderen? Präsentieren Sie Ihr Unternehmen und Ihre Produkte beziehungsweise Gerichte im Detail.
Gründer oder Gründungsteam im Profil
Hier geht es darum, dass Sie sich und gegebenenfalls Ihr Team vorstellen. Wer sind Sie? Welche Lebens- und Berufserfahrung haben Sie? Warum glauben Sie, dass Sie mit einem Foodtruck erfolgreich sein können? Stellen Sie Ihre Motivation und Stärken klar heraus. Wenn Sie ein Team haben, mit dem Sie Ihren Foodtruck eröffnen, legen Sie genau fest, wer sich um welche Aufgaben kümmert.
Markteinschätzung, Standortanalyse und Wettbewerbssituation
Wie eingangs erwähnt, ist die Street-Food-Szene immer noch eine aufstrebende Branche. Diese Chance gilt es zu nutzen! Schauen Sie sich genau an, was der Markt hergibt. Besteht in der Gegend eine Nachfrage nach einem Foodtruck? Dies erfordert eine genaue Standortanalyse, wobei Sie als Foodtrucker gegenüber denjenigen, die ein Restaurant eröffnen, einen klaren Vorteil haben: Sie können Ihren Standort weitgehend flexibel anpassen.
Wie sieht die lokale Wettbewerbssituation aus? Gibt es einen Konkurrenten, der Ihnen die besten Standorte streitig machen könnte? Auf keinen Fall dürfen Sie die Zielgruppe außer Acht lassen. Schließlich sind es Ihre Kunden, die über den Erfolg Ihres Foodtrucks entscheiden werden.
Der richtige Standort spielt eine entscheidende Rolle für den Erfolg Ihres Foodtrucks – ebenso wie die Wettbewerbssituation und die Kunden.
Unternehmensorganisation und Rechtsform
Vor der Gründung Ihres Unternehmens müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Die Angaben dazu gehören ebenfalls in den Businessplan für den Foodtruck. Am häufigsten eröffnen Gründer ihren Foodtruck als Einzelunternehmen, als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder als offene Handelsgesellschaft (oHG). Ersteres ist die übliche Wahl für „Ein-Personen-Foodtrucks“, die letzteren sind Optionen, sobald es zwei oder mehr Chefs gibt.
Die Frage nach der richtigen Rechtsform für Ihr Unternehmen ist vor allem für die Haftung relevant. Unabhängig davon, ob Sie ein Einzelunternehmen, eine GbR oder eine oHG sind, haften Sie als Kleinunternehmer unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Möchten Sie mehr über die gängigen Rechtsformen für Existenzgründer wissen? Dann finden Sie ausführliche Erläuterungen im Abschnitt "Rechtsform" unseres Artikels zur Ladeneröffnung.
Risikobewertung
So unangenehm es ist, aber die Möglichkeit des Scheiterns muss ein Unternehmer immer in Betracht ziehen. Aber keine Angst: anders als etwa bei der Eröffnung eines Cafés tragen Sie als Foodtruck-Betreiber ein geringeres Risiko. Im Allgemeinen ist die durchschnittliche Summe, die Sie in einen neuen Food Truck investieren müssen, geringer als die, die Sie für Ihr eigenes Restaurant ausgeben können.
Betrachten Sie hier Ihre Unternehmung aus der Außenperspektive in einer SWOT-Analyse. Halten Sie Ihre persönlichen Stärken (Strenghts) und Schwächen (Weaknesses) sowie die Chancen (Opportunities) und Risiken (Threats) im Businessplan fest. Wichtig ist, dass Sie sich realistische Gedanken darüber machen, was Sie tun, wenn Ihr Konzept nicht aufgehen sollte. Der berühmte Plan B sollte verschiedene Alternativen bereithalten. Das Worst-Case-Szenario ist, dass Sie Ihr Geschäft wieder aufgeben müssen. Wenn Sie in einem solchen Fall einen Käufer finden, können Sie Ihren Foodtruck immer noch weiterverkaufen und einen überschaubaren Verlust hinnehmen.
Finanzielle Planung
Am Ende Ihres Businessplans geht es um Geld. Die Finanzplanung für Ihren Foodtruck sollte eine begründete Schätzung für die ersten drei Jahre zu vier verschiedenen Aspekten enthalten:
- Kapitalbedarf: Wie viel Geld brauchen Sie am Anfang für die Gründungs- und Anschaffungskosten?
- Finanzierung (falls zutreffend): Reicht Ihr Eigenkapital aus oder brauchen Sie Fremdkapital?
- Liquidität: Wie viel Geld werden Sie nach Abzug Ihrer Verbindlichkeiten monatlich übrighaben?
- Rentabilität: Mit welchem Umsatz und Gewinn rechnen Sie?
Das gehört dazu, wenn Sie einen Food Truck gründen wollen: Eine Geschäftsidee und ein Konzept entwickeln und einen Geschäftsplan ausarbeiten.
Foodtruck: Genehmigungen, die Sie einholen müssen
Vor der Eröffnung und während des Betriebs Ihres Foodtrucks müssen Sie einige behördliche Vorgänge und rechtliche Aspekte beachten. Wir haben die wichtigsten Genehmigungen und Vorschriften für Sie zusammengestellt.
Behördliches und Rechtliches
Einen wichtigen Schritt in die rechtliche Richtung habe Sie bereits gemacht, als Sie für Ihren Foodtruck eine Rechtsform gewählt haben. Unabhängig davon müssen Sie Ihr neu gegründetes Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Für Foodtrucks ist konkret die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) zuständig. Die Mitgliedschafft beinhaltet in der Regel wichtige Versicherungen für Ihr Unternehmen und gegebenenfalls Ihre Beschäftigten.
Darüber hinaus müssen Sie für Ihren Foodtruck wie für jede andere Unternehmung ein Gewerbe anmelden. Das geschieht beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt. Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt über Ihr Unternehmen. Das kann jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Tipp: Beantragen Sie in Ihrem eigenen Interesse Ihre Steueridentifikationsnummer direkt selbst beim Finanzamt, um den Vorgang zu beschleunigen. Sie benötigen diese Nummer nämlich, sobald Sie die Registrierkasse in Ihrem Foodtruck in Betrieb nehmen.
Mit Ihrem Foodtruck gehören Sie einerseits zum Gaststättengewerbe, zum anderen betreiben Sie ein Reisegewerbe. Streng genommen müsste Ihr Foodtruck dauerhaft an einem festen Ort stehen oder nur an bestimmten Orten während fester Veranstaltungen zu wiederkehrenden Zeiten (z.B. auf einem Wochen- oder Jahrmarkt), um als Gaststätte zu gelten. Tatsächlich sind Sie mit Ihrer mobilen Küche auf Rädern in der Regel weniger als sechs Wochen am selben Ort und benötigen daher eine Reisegewerbekarte (auch Reisegewerbeschein genannt).
Jetzt zu etwas anderem: Im Gegensatz zu Restaurant- oder Cafébesitzern sind Sie als Foodtrucker mobil und müssen daher einige Dinge in Sachen Führerschein, Zulassung und TÜV beachten. Wenn Sie Ihren Foodtruck regelmäßig bewegen wollen – und das sollten Sie, um mehr Kunden zu erreichen –, brauchen Sie einen Führerschein der Klasse B für Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen.
Als Teilnehmer am regulären Straßenverkehr benötigen Sie für Ihren Foodtruck eine Kfz-Zulassung. Diese erhalten Sie bei der Zulassungsstelle im zuständigen Landratsamt. Dort erhalten Sie die den Fahrzeugschein sowie das amtliche Kennzeichen, sofern Sie einige Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen eine Haftpflichtversicherung haben und nachweisen, dass Ihr Fahrzeug eine Typengenehmigung hat und ohne technische Mängel ist. Das wiederum müssen Sie sich regelmäßig vom TÜV bestätigen lassen. Ein Foodtruck unterliegt den gleichen Prüfrichtlinien wie jedes Fahrzeug in Deutschland.
Heiß begehrt, aber leider oft schwer zu bekommen: Standorte an öffentlichen Plätzen.
Wo darf ich mich mit meinem Foodtruck hinstellen?
Sie benötigen eine Sondernutzungserlaubnis gemäß Straßenverkehrsordnung, um Ihren Foodtruck auf öffentlichen Straßen und Plätzen aufstellen zu dürfen. Diese gilt in der Regel für ein Jahr und wird Ihnen auf Antrag von der örtlichen Polizeibehörde erteilt, sofern keine sonstigen Bedenken (zum Beispiel hinsichtlich der Barrierefreiheit) bestehen. Der Haken an der Sache: Genehmigungen für Foodtrucks im öffentlichen Raum sind leider sehr kompliziert und nur schwer zu bekommen. Städte und Gemeinden sind meist eher unflexibel, wenn es darum geht, einem Foodtruck das Aufstellen und Nutzen ihrer Flächen zu erlauben.
Gegenwärtig ist der beste Ort für Foodtrucks ein Platz auf einem Privatgrundstück, auf dem Gelände eines Unternehmens oder bei Veranstaltungen. Für Privatgrundstücke benötigen Sie keine offiziellen Genehmigungen, außer natürlich das Einverständnis des Eigentümers.
Tipp: Schließen Sie einen kurzen, formlosen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer ab, um den genauen Standort auf dem Gelände und die Dauer Ihres Aufenthalts zu vereinbaren.
Gastronomie- und Hygieneverordnungen
Genau wie bei Restaurants oder Cafés gibt es auch bei der Eröffnung eines Foodtrucks einige spezifische Vorschriften für den Gaststättenbetrieb und die Lebensmittelhygiene zu beachten. Die Verordnungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Für Sie gültige Informationen über die regionalen Vorschriften finden Sie bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) in Ihrem Bundesland.
Setzen Sie sich bei Ihrer Planung im Vorfeld mit dem Gaststättenrecht auseinander. Wie zuvor bereits erwähnt, gilt ein Foodtruck zwar nur dann als Gaststätte, wenn der Verzehr der Speisen an Ort und Stelle beabsichtigt ist (wenn Sie etwa Tische und Stühle aufstellen). Ist nur ein Verkauf "to go" vorgesehen, unterliegt der Foodtruck nicht dem Gaststättengesetz und Sie brauchen keine Gaststättenerlaubnis.
Zum leckeren Barbecue-Burger passt doch perfekt ein Bier? Vorsicht! Für die Verarbeitung und den Verkauf von alkoholhaltigen Speisen und Getränken brauchen Sie in den meisten Bundesländern eine Konzession für den Alkoholausschank. Aber Sie geben doch nur einen Schuss Wein in die Soße? Sie werden doch auf Privatgrund ein Bierchen ausgeben dürfen? Nun ja, das müssen Sie mit der zuständigen Behörde klären, inwieweit die Vorschriften hier greifen.
Im Großen und Ganzen gelten für Foodtrucks dieselben Hygienevorschriften wie in allen anderen Betrieben, die Lebensmittel verarbeiten und Speisen verkaufen. Sie beruhen auf den folgenden wichtigen Verordnungen und Gesetzen:
- EG-Verordnungen zur Lebensmittelsicherheit, wie VO (EG) 178/2002, VO (EG) 852/2002 und VO (EG) 853/2004.
- Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Hinsichtlich des Infektionsschutzes müssen alle Beschäftigten, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, den Nachweis erbringen, dass sie an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beim zuständigen Gesundheitsamt teilgenommen haben. Bewahren Sie dazu stets
- die Bescheinigung des Gesundheitsamtes (nach 43 Abs. 4 IfSG) oder
- das Gesundheitszeugnis (nach 18 IfSG) sowie
- die Dokumentation der Belehrung (nach 43 Abs. 4 IfSG)
griffbereit im Foodtruck auf.
Die hygienespezifischen Anforderungen sind sehr streng und umfangreich. Eine übersichtliche Zusammenstellung finden Sie als Online-Hilfe Lebensmittelhygiene bei der IHK Bayern. Hier nennen wir Ihnen beispielhaft die wichtigsten Hygieneaspekte als Tipps:
- Wählen Sie einen befestigten, staubfreien Untergrund, um Ihren Foodtruck aufzustellen.
- Sorgen Sie für eine ausreichende Wasserversorgung (aus dem öffentlichen Netz oder anderweitig) sowie für ein Möglichkeit, Abwasser zu entsorgen (im öffentlichen System oder in entsprechenden Behältern).
- Verwenden Sie nur Wasser in Trinkwasserqualität gemäß der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001).
- Sorgen Sie für einen einfachen und nahe gelegenen Zugang zu angemessenen sanitären Anlagen (für die Mitarbeiter, nicht für Ihre Kunden). Angemessen bedeutet: fließend warmes und kaltes Wasser, Flüssigseife und Einweghandtücher. Eine Hecke, hinter der man verschwindet, und ein Gartenwasserhahn reichen nicht aus!
- Achten Sie auf eine hygienische Abfallentsorgung. Abfallbehälter müssen mit Deckeln versehen sein und regelmäßig geleert und gereinigt werden.
- Vermeiden Sie unbedingt eine Verunreinigung durch Tiere und Ungeziefer.
- Achten Sie auf eine angemessene persönliche Hygiene.
- Halten Sie alle Flächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, hygienisch sauber, indem Sie sie regelmäßig reinigen und desinfizieren.
- Verwenden Sie Küchenutensilien aus glatten, widerstandsfähigen und ungiftigen Materialien (zum Beispiel Edelstahl).
- Stellen Sie sicher, dass die Kühlkette für empfindliche und verderbliche Waren nicht unterbrochen wird.
Hygienemaßnahmen sind im Foodtruck wie in jedem Gastronomiebetrieb wichtig – und werden auch kontrolliert.
Foodtruck gründen: Kosten, die auf Sie zukommen
Zu Beginn der Gründung werden Sie sich vor allem die Frage stellen, wieviel ein Foodtruck kostet. Es ist wichtig, dass Sie nicht nur die reinen Anschaffungskosten für den Foodtruck selbst einbeziehen. Zunächst müssen Sie noch einige weitere Investitionen tätigen, bevor Sie mit Ihrem Foodtruck auf die Straße gehen können. Informieren Sie sich im Voraus über die ungefähren Anlaufkosten, die bei der Inbetriebnahme anfallen. Dazu gehören die Gebühren für
- die Gewerbeanmeldung,
- Reisegewerbekarte,
- die Kfz-Zulassung,
- den TÜV,
- die Sondernutzungserlaubnis und
- die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
Was kostet ein Foodtruck?
Die höchsten Investitionskosten bei der Gründung fallen für den Foodtruck selbst an. Es ist schwierig, einen Pauschalbetrag für die Anschaffungskosten anzugeben. Zu unterschiedlich sind die einzelnen Wagen, mal mehr Ausstattung, mal weniger, mal aufwändige, mal einfache Ausführung, je nachdem, ob Sie einen neuen Wagen kaufen und umbauen lassen oder einen gebrauchten Foodtruck übernehmen. Grob gesagt liegen die Kosten für einen gebrauchten Foodtruck zwischen 50.000 und 100.000 Euro.
Welches Equipment und welche Einrichtungsgegenstände benötige ich?
Selbst wenn Sie einen gebrauchten Foodtruck kaufen, der perfekt für Ihr geplantes Speisenangebot ausgestattet ist, fallen dennoch Kosten für die individuelle Gestaltung an. Zumindest wollen Sie den Namen Ihres Unternehmens auf dem Foodtruck haben. Ebenso werden Sie das Design entsprechend ändern wollen, damit Ihr Truck wiedererkennbar ist.
Sobald Ihr Foodtruck fertig ist, muss er noch eingerichtet werden. Die Einrichtung und Ausstattung hängen von der gastronomischen Ausrichtung ab. Nehmen wir an, Sie planen, Burger und Pommes zu servieren. Hier ist eine Liste von Ausrüstungsgegenständen (vorzugsweise aus Edelstahl), ohne Anspruch auf Vollständigkeit:
- Grillrost oder Grillplatte
- Propangasanlage
- Fritteuse
- Stromanschluss mit Schalt- bzw. Sicherungskasten
- Dunstabzugshaube
- Glas-Spritzschutz
- Backofen
- Arbeitsplatte und Theke
- Kühlschrank
- Handwaschbecken, Spültischkombination mit Armaturen
- Wassertank (oder besser Anschluss an Wasserleitung und Kanalisation)
- Küchenutensilien (z.B. Grillzange, Schüsseln, usw.)
- Besteck und Geschirr
- Regale zur Aufbewahrung
- Gesicherte Kassenschublade für Bargeld
- Mobile Zahlungslösungen
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Wie werbe ich für meinen Foodtruck?
Die beste Ausstattung und Einrichtung und die leckersten Gerichte nützen Ihnen nichts, wenn niemand weiß, dass es Sie gibt. Vergessen Sie also nicht, die Marketingkosten in Ihre Kalkulation einzubeziehen. Überlegen Sie, wie Sie die Aufmerksamkeit potenzieller Kunden auf sich ziehen und für Ihren Foodtruck werben können. Ob Sie traditionelle Printwerbung oder Online-Marketing einsetzen, hängt von Ihrer Zielgruppe ab. Aufsteller und Plakate, ein Eintrag in den Gelben Seiten sowie Anzeigen in Zeitungen helfen Ihnen, Ihre Sichtbarkeit zu erhöhen. Eine eigene Website und Präsenz in den Social Media erhöhen Ihre Reichweite zusätzlich.
Was sind die laufenden Kosten?
Die gute Nachricht ist, dass Sie als Foodtrucker mit weitaus geringeren Kosten rechnen können als zum Beispiel ein Restaurantbetreiber. Im Wesentlichen sind dies die folgenden monatlichen Ausgaben:
- Kosten für Waren (Lebensmittel und Getränke)
- Verpackungen für Take-away (falls Sie noch nicht auf Mehrwegbehältnisse setzen)
- Versicherungen oder Mitgliedsbeiträge für Berufsverbände
- Stellplatzgebühren
- Darlehensraten für Fremdfinanzierung
- Benzin, Gas, Wasser und Strom
- Internet und Telefon
Puffer und Rücklagen
Um finanzielle Engpässe nach der Gründung Ihres Foodtrucks zu vermeiden, sollten Sie Rücklagen als Puffer bilden. Wenn Ihr Truck oder Ihre Einrichtung eine unerwartete Reparatur benötigt oder Sie ungeplante Neuanschaffungen tätigen, sollte das kein Loch in Ihren Finanzplan reißen. Vor allem am Anfang, wenn das Geschäft noch nicht so richtig läuft, hilft Ihnen ein Puffer, die Anfangsschwierigkeiten zu überwinden. Das Gleiche gilt für saisonale Schwankungen im Geschäft, wie zum Beispiel die Wintersaison, und wirtschaftliche Flauten oder Krisen wie die Corona-Pandemie.
Kalkulieren Sie die Kosten und den Umsatz realistisch, wenn Sie Ihren Foodtruck eröffnen.
Foodtruck-Umsatz: Das können Sie verdienen
Wie Sie wissen, ist jede Existenzgründung mit gewissen Risiken verbunden. Sie fragen sich, ob Ihr eigener Foodtruck rentabel genug ist, um gut davon leben zu können? Dazu müssen Sie nicht nur alle Ihre geschäftlichen Ausgaben decken, sondern auch einen Gewinn für Sie und privaten Lebenshaltungskosten erwirtschaften.
Zur Veranschaulichung der Preiskalkulation in der Gastronomie führen wir eine vereinfachte Beispielrechnung durch.
2,50 € Wareneinsatz (z.B. Rindfleisch, Käse, Tomaten, Essiggurken, Zwiebeln, Salat, Mayonnaise, Burger-Bun)
+ 40 % Warenpflege (z.B. Einkauf, Lagerung, Kontrolle)
+ 30 % Gemeinkosten (z.B. Stellplatzgebühren, Versicherungen, Strom, usw.)
+ 20 % Personalkosten (als Unternehmerlohn für Sie!)
+ 7 % Mehrwertsteuer (für Foodtrucks als Reisegewerbe)
= 4,93 € gerundet
So viel müssten Sie für einen Burger verlangen, um die Kosten zu decken. Nehmen wir nun an, Sie brauchen 2500 Euro, um Ihre monatlichen Lebenshaltungs- und Betriebskosten zu decken. Sie müssen also einen Mindestumsatz von 2500 Euro mit Ihrem Foodtruck erzielen, um keine Verluste zu machen. Bei einem durchschnittlichen Umsatz von 5 Euro pro Kunde müssen Sie 500 Burger pro Monat verkaufen.
Nach der obigen Berechnung haben Sie aber noch keinen Gewinn gemacht. Was Sie zu dieser Summe addieren, ist Ihr Gewinn. Welche Gewinnspanne Sie ansetzen können, hängt von individuellen Faktoren wie Ihrem Produkt, dem Standort, der Konkurrenz oder der Zielgruppe ab. In der Regel liegen die Gewinnspannen zwischen 20 und 40 Prozent. Es gilt Folgendes: Die Nachfrage regelt den Preis.
Sind Ihre Kunden bereit, 7 Euro für einen Burger zu bezahlen? Dann hätten Sie eine Gewinnspanne von 40 Prozent. Bei 500 verkauften Burgern bedeutet das einen Umsatz von 3500 Euro. Nach Abzug der Kosten bleibt ein Gewinn von gut 1000 Euro übrig. Berechnen Sie auf diese Weise die Preise für Ihre Gerichte und passen Sie Ihre Preisgestaltung mit Erfahrungswerten an, um herauszufinden, welche Gewinnspanne Sie ansetzen können.
Welche Zahlungsarten biete ich an?
Damit Sie Einnahmen erzielen können, müssen Ihre Kunden bezahlen. Lassen Sie Ihren Kunden die Wahl, wie sie bezahlen wollen. Seien Sie auf bargeldlose und kontaktlose Bezahlmethoden vorbereitet und entsprechend ausgerüstet. Speziell für Gastronomiebetriebe bietet Ihnen CCV moderne Kartenlesegeräte zum Kauf oder zur Miete an. Wir beraten Sie bei der Eröffnung Ihres Foodtrucks gerne ausführlich, welche unserer Angebote für Sie geeignet sind.
Lesen Sie auch unseren Artikel Selbstständig machen: So gründen Sie Ihr eigenes Unternehmen, um mehr über Gründungen und Unternehmertum zu erfahren.
Bildnachweis: Titelbild: Westend61 / gettyimages; Bild 1: Maskot / gettyimages; Bild 2: Cristina Alexe / gettyimages; Bild 3: Maskot / gettyimages; Bild 4: Maskot / gettyimages; Bild 5: Maskot / gettyimages; Bild 6: RicardoImagen/ gettyimages; Bild 7: Maskot / gettyimages
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