Wer hegt nicht früher oder später den Wunsch, dem Angestelltenverhältnis den Rücken zu kehren und sich selbstständig zu machen – sei es mit einem kleinen Laden, einem Café oder einem eigenen Online-Shop. Doch auch wenn die Aussicht auf selbstbestimmtes Arbeiten verlockend ist: Die Frage „Selbstständig machen oder nicht?“ will gut überlegt sein. In diesem Artikel klären wir zunächst, ob Sie das Zeug zum Unternehmer haben und begleiten Sie dann Schritt für Schritt auf dem Weg zur
Selbstständigkeit: So machen Sie sich selbstständig
Sie planen, sich selbstständig zu machen? Dann sollten Sie wissen, wer nach dem Gesetz als selbstständig gilt, da es hier oft Missverständnisse gibt. Selbstständig arbeitet, wer
- nicht weisungsgebunden ist,
- Arbeitszeit und Arbeitsort frei wählen kann,
- auf eigene Rechnung arbeitet und
- das unternehmerische Risiko trägt.
Im Gegensatz zu abhängig Beschäftigten in einem Unternehmen können Sie selbst entscheiden, ob Sie einen Auftrag eines Kunden annehmen oder nicht und wie und wann Sie ihn erledigen.
Achtung Scheinselbstständigkeit: Selbstständige, die fast ausschließlich für einen einzelnen Auftraggeber tätig sind, setzen sich der Gefahr der sogenannten Scheinselbstständigkeit aus.
Eine wichtige Unterscheidung bei selbstständig arbeitenden Personen ist die zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit. Dies hat unter anderem steuerliche Auswirkungen. So müssen Freiberufler keine Gewerbesteuer entrichten, sind von der Mitgliedschaft bei einer Handels- oder Handwerkskammer befreit und können ihr zu versteuerndes Einkommen einfach über eine simple Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Als Gewerbe gilt laut §15 EStG jede unternehmerische und nach außen hin erkennbare Tätigkeit, die
- auf eigene Rechnung,
- eigenverantwortlich und
- gegen Bezahlung regelmäßig ausgeübt wird, um einen Gewinn zu erzielen.
Dazu zählen zum Beispiel Gastronomiebetriebe, Händler, Handwerker und Hersteller.
Ob Sie als selbstständig oder freiberuflich eingestuft werden, hängt von Ihrer Tätigkeit ab. Einer freiberuflichen Selbstständigkeit gehen Angehörige der sogenannten „Katalogberufe“ nach, also Ärzte, Psychologen, Anwälte, Steuerberater, Journalisten, Wirtschaftsprüfer und Schriftsteller (§ 18 EStG). Kennzeichen dieser Berufsgruppe ist, dass sie ihre Dienstleistung persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig erbringen.
Es gibt vier verschiedene Wege in die Selbstständigkeit:
- Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit: Arbeitslos und keine Aussicht auf ein Angestelltenverhältnis? Wenn Sie schon länger arbeitslos sind und Ihr eigenes Business starten möchten, dürfen Sie auf finanzielle Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit hoffen – entweder in Form des Gründungszuschusses (ALG 1) oder des Einstiegsgeldes (ALG 2). Damit Sie gefördert werden, müssen Sie allerdings Ihre fachliche Eignung nachweisen sowie einen Businessplan vorlegen. Mehr Informationen zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit gibt es auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
- Nebenberufliche Selbstständigkeit: Falls Sie die hauptberufliche Existenzgründung scheuen, Ihnen noch die Erfahrung oder das Kapital (oder beides) fehlt, können Sie sich auch erst nebenberuflich selbstständig machen. Mehr als die Hälfte aller Gründungen finden in Form der nebenberuflichen Selbstständigkeit statt. So müssen Sie nicht gleich ins (eis)kalte Wasser der hauptberuflichen Selbstständigkeit springen. Als nebenberuflich Selbstständiger stehen Sie weiter auf (finanziell) sicheren Beinen, sammeln aber gleichzeitig wertvolle Erfahrungen, was es heißt, sein eigener Chef zu sein. Die Abgrenzung zwischen nebenberuflicher Selbstständigkeit und hauptberuflicher Existenzgründung richtet sich danach, woher der überwiegende Teil Ihrer Einkünfte bezogen wird.
Wichtig: Wenn die Nebentätigkeit Ihre Leistung im Hauptjob negativ beeinflusst oder Sie Ihrem Arbeitgeber Konkurrenz machen, kann Ihr Chef Ihnen die nebenberufliche Tätigkeit verbieten.
Die Abgrenzung zwischen nebenberuflicher Selbstständigkeit und hauptberuflicher Existenzgründung richtet sich danach, woher der überwiegende Teil Ihrer Einkünfte bezogen wird.
- Kleingewerbe: Ein Kleingewerbe ist die einfachste Art, sich selbstständig zu machen. Wenn Sie nur ein kleines, einfach organisiertes Unternehmen gründen wollen, beispielsweise einen Kiosk, einen Bügelservice oder ein anderes kleines Dienstleistungsunternehmen, sind Sie kein Kaufmann, müssen kein Gewerbe anmelden und sich auch nicht im Handelsregister eintragen lassen. Ebenso entfällt die Pflicht zur Buchführung, lediglich eine EÜR ist durchzuführen.
- Franchise: Wenn Sie keine Idee haben, womit Sie sich selbständig machen sollen, können Sie im Rahmen des Franchise-Systems mit geringerem Startkapital auf ein bereits bewährtes Geschäftsmodell bauen, beispielsweise im Einzelhandel oder in der Schnellimbissgastronomie. Der Lizenzgeber steht Ihnen als Lizenznehmer mit Rat und Rat zur Seite, außerdem brauchen Sie sich auch um Werbung, Sortiment und Einrichtung nicht zu kümmern. Für diese Vorteile zahlen Sie aber regelmäßig Franchisegebühren.
Tipp: Nehmen Sie vor Beginn Ihrer Existenzgründung eine Gründungsberatung bei Ihrer lokalen Industrie- und Handelskammer (IHK) beziehungsweise Handwerkskammer (HWK) in Anspruch. Hier können Sie Ihre Fragen zur Selbstständigkeit loswerden und erhalten Informationen und Tipps zur gewünschten Branche. Beratung bieten zudem die Bundesagentur für Arbeit, Gründervereine oder Berufsverbände.
Voraussetzung für die Selbstständigkeit: Sind Sie ein Unternehmertyp?
Sie fragen sich: Wie mache ich mich selbstständig? Dann beantworten Sie für sich zunächst ehrlich die Frage, ob Sie überhaupt für das Unternehmertum geschaffen sind oder eher in einem Angestelltenverhältnis langfristig glücklich werden. Als Existenzgründer sollten Sie gewisse persönliche Voraussetzungen mitbringen, um langfristig ein erfolgreiches Business zu führen.
Insbesondere nachfolgende Eigenschaften sind für das Abenteuer Existenzgründung wichtig:
- Selbstdisziplin
- Zielstrebigkeit
- Lernbereitschaft
- Kreativität
- Risikobewusstsein
- Selbstbewusstsein
- Ausdauer
Natürlich sollten Sie sich in dem Bereich, in dem Sie sich selbstständig machen möchten, auch gut auskennen und über die fachliche Qualifikation verfügen. Für einige Unternehmungen ist sogar eine bestimmte Ausbildung obligatorisch. Leidenschaft ist ebenfalls ein wichtiger Faktor auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Welche „Lücken“ sehen Sie noch und wie möchten Sie diese kompensieren?
Hinweis: Die finanzielle Unterstützung für Gründer, beispielsweise beim Gründungszuschuss, ist oft an den Nachweis betriebswirtschaftlichen oder kaufmännischen Know-hows gebunden.
Wenn Sie sich selbstständig machen, müssen Sie allerdings nicht nur Ihr Fachgebiet beherrschen – Sie sind auch zuständig dafür, dass Ihr Laden läuft. Das notwendige Wissen in Sachen Recht, Marketing, Steuern und Co. als Unternehmer eignen Sie sich unter anderem in Existenzgründungs-Seminaren der Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern an. Selbst wenn Sie nur einen kleinen Kiosk eröffnen, ist es wichtig, stets im Blick zu behalten, wie viel Sie im Monat ausgeben und einnehmen.
Dann ist da die Frage der Zusammenarbeit: Betrachten Sie sich eher als Einzelkämpfer, der sich um alles selbst kümmern möchte oder brauchen Sie ein Team um sich?
Ohne Moos nix los: Haben Sie die finanziellen Mittel, um insbesondere die schwierige Anlaufphase zu überstehen, in der Sie mehr investieren werden müssen als an Einnahmen in der Kasse landet? Zwar können Sie Zuschüsse vom Staat in Anspruch nehmen, doch einen großen Teil müssen Sie selbst stemmen. Apropos Finanzen: Können Sie mit Geld umgehen? Sind Sie bereit, den Gürtel auch mal enger zu schnallen, wenn es die Situation erfordert?
Zeit ist Geld, lautet ein bekannter Spruch. Als Unternehmer sollten Sie gut mit Ihrer Zeit umgehen und sich effizient organisieren können. Sie müssen im Unternehmeralltag unterscheiden, welche Aufgaben wirklich drängen und welche auch mit ein bisschen zeitlichem Aufschub erledigt werden können. Tipps dazu erhalten Sie in unserem Beitrag „15 Tipps für produktives Arbeiten.“
Um als Unternehmer mit kommenden Höhen und Tiefen gut umzugehen, sollten Sie ebenfalls körperlich und geistig fit sein. Sind Sie imstande, psychischen Belastungen, gerade zu Beginn der Selbstständigkeit, angemessen zu begegnen? Und last but not least: Trägt Ihr Partner oder Ihre Partnerin die Gründungsentscheidung mit und steht selbst in schwierigen Situationen zu 100 Prozent hinter Ihnen? Sichern Sie sich unbedingt den Rückhalt der Familie, bevor Sie sich selbstständig machen. Denn als Existenzgründer werden Sie oft mehr arbeiten als Angestellte und auch zu Zeiten, in denen Andere Freizeit haben, beispielsweise an Wochenenden.
Existenzgründung: In 13 Fragen zur Selbstständigkeit
Nachdem Sie für sich festgestellt haben, dass die Selbstständigkeit das passende Arbeitsmodell für Sie ist, sehen wir uns nun an, wie Sie Schritt für Schritt ein Unternehmen gründen und worauf Sie dabei achten müssen.
Frage #1: Womit kann ich mich selbstständig machen?
Sie wissen, dass Sie sich selbständig machen wollen, aber noch nicht womit? Ihnen fehlt eine zündende Geschäftsidee, um den Traum von der Selbstständigkeit zu verwirklichen? Gute Ideen kommen nicht auf Befehl, lassen Sie sich daher mit der Ideenfindung Zeit und machen Sie sich umfassend Gedanken über eine zukunftsfähige Geschäftsidee. Betreiben Sie kreatives Brainstorming, indem Sie sich von nachfolgenden Fragen leiten lassen:
- Was motiviert mich?
- Worin kenne ich mich gut aus?
- Kann ich mir vorstellen, mich mit dieser Thematik die nächsten Jahre intensiv auseinanderzusetzen?
- Wofür sind Kunden bereit, Geld auszugeben? Erfüllt meine Geschäftsidee einen aktuellen Bedarf und bedient ein echtes Problem meiner Zielkunden?
- Für welches Problem gibt es noch keine zufriedenstellende Lösung?
- Welche Marktlücken oder Markttrends gibt es?
- Welches Alleinstellungsmerkmal unterscheidet mich von der Konkurrenz?
Binden Sie gerne Familie, Freunde oder Bekannte in diesen Prozess ein. Sie müssen mit Ihrer Geschäftsidee das Rad nicht neu erfinden. Egal ob Friseurladen, Eisdiele, Steuerberater oder Aufbau eines Lieferservices: Sie können als Selbstständiger auf bewährte Ideen setzen, diese weiterentwickeln und ein besseres Angebot bieten als der Wettbewerb.
Auch wenn die wenigsten Geschäftsideen völlig neu sind, können Sie sich mit einer Marktneuheit vom Wettbewerb abheben. Neben hohen Gewinnchancen lauern bei Innovationen große Risiken. Um erfolgreich mit einer Innovation zu gründen, sollten Sie aufmerksam die Veränderung bei den Wünschen und Bedürfnissen Ihrer potenziellen Kunden beobachten und diese Entwicklung frühzeitig in eine neue Geschäftsidee umsetzen.
Sie wissen schon, in welcher Branche Sie sich selbstständig machen möchten? Wir haben umfangreiche Ratgeber für verschiedenste Branchen und Geschäftsideen erstellt, um den Start in die Selbstständigkeit für Sie zu erleichtern.
Frage #2: Benötige ich einen Businessplan?
Wenn Sie schließlich eine Geschäftsidee gefunden haben, verwandeln Sie diese Idee im nächsten Schritt in ein echtes Business. Dabei ist Ihnen der Businessplan behilflich, in dem Sie Ihre Geschäftsidee genauer darlegen: Wie wollen Sie Kunden gewinnen und mit welchen Umsätzen und Gewinnen rechnen Sie in den ersten Jahren Ihrer Existenz? Der Businessplan ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber absolut ratsam, da er Orientierung bei der Gründung bietet und Sie so auch besser die Machbarkeit Ihres Projekts beurteilen können. Der Businessplan ist zudem für Finanzierungsgespräche mit Banken und Investoren oder bei Antragen auf Förderung durch die Arbeitsagentur notwendig. Er besteht idealerweise aus folgenden Bestandteilen:
- Zusammenfassung (komprimierte Darstellung des Businessplans)
- Gründerprofil (Selbstvorstellung und ggf. Mitgründer)
- Geschäftsidee (Beschreibung des Produkts oder Ihrer Dienstleistung)
- Zielgruppe (Welche Menschen sollen Ihre Produkte kaufen und für Umsatz sorgen?)
- Markt & Wettbewerb (Marktanalyse, Wettbewerbsanalyse und Standortanalyse)
- Marketing & Vertrieb (Produkt/Produktsortiment, Preiskalkulation & Rabatte, Vertriebswege, Öffentlichkeitsarbeit, Werbemaßnahmen, Verkaufsförderung, Logistik etc.)
- Organisation & Mitarbeiter (Vorstellung des Unternehmens)
- Rechtsform (Welche Rechtsform wurde gewählt? Warum? Geschäftsstruktur und Verteilung der Geschäftsanteile)
- SWOT-Analyse (Stärken-Schwächen-Chancen-Risiko-Analyse)
- Finanzplan (Gesamtkapitalbedarf, Liquiditätsreserve, Eigenkapitalanteil, Bedarf an Fremdkapital, Sicherheiten, Förderprogramme, Leasing)
Sie verfassen zum ersten Mal einen Businessplan und wissen nicht, ob Ihr Geschäftsmodell Zukunft hat? Dann lassen Sie Ihren Plan mit Ihrer Unternehmensidee von Experten der IHK im Rahmen einer kostenpflichtigen Tragfähigkeitsprüfung begutachten.
Eine Checkliste für Ihren Business-Plan finden Sie auf den Seiten der IHK Schwarzwald Baar Heuberg.
Frage #3: Wie sieht es mit der Finanzierung Ihrer Gründung aus?
Wenn Sie sich selbstständig machen, müssen Sie zu Beginn meist einen hohen Beitrag einsetzen, damit Sie Ihren Laden eröffnen oder Ihre Dienstleistung anbieten und Umsatz und Gewinn erwirtschaften können. Wenn Sie Produkte oder Dienstleistungen nur online vertreiben, sind die Gründungskosten geringer. Ansonsten müssen Sie Geräte und Material anschaffen. Auch die Gründung mit ihren Formalitäten kostet Geld und die Werbemaßnahmen, um auf Ihr Unternehmen aufmerksam zu machen, belasten Ihr Budget ebenfalls.
Wenn Sie nicht genügend Eigenkapital haben, um damit den im Finanzplan Ihres Businessplans errechneten Kapitalbedarf zu decken, führt der erste Weg in der Regel zur Hausbank.
Doch ein Firmenkredit ist oft nur unter strengen Bedingungen zu bekommen: Man möchte Ihren Businessplan sehen, eine Aufstellung über die erwarteten Gewinne und Ausgaben, zudem wird Ihre Bonität genauestens untersucht und Sicherheiten müssen Sie ebenfalls hinterlegen. Es lohnt sich daher, die Angebote mehrerer Banken zu vergleichen.
Bevor Sie Fremdkapital aufnehmen, prüfen Sie die Möglichkeit von Zuschüssen und Förderungen durch den Staat. Wenn Sie sich beispielsweise aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig machen, können Sie den staatlichen Gründerzuschuss beantragen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten für die Existenzgründung verfügen und einen tragfähigen Businessplan vorweisen.
Um sich teure Bankkredite zu sparen, sollten Sie in Erwägung ziehen, Eltern, Bekannte oder Freunde als Geldgeber für Ihre Sache zu gewinnen. Auch mittels Crowdfunding können Sie Geld für Ihr Herzensprojekt einsammeln. Beim Crowdfunding beteiligen sich viele Einzelinvestoren an einem konkreten Projekt und verteilen so das Risiko auf viele Schultern. Meist stellen Sie als Gründer Ihre Geschäftsidee im Internet vor, geben die benötigte Finanzierungssumme und den Zeitraum an, bis wann Sie das Geld benötigen. Als Dank gibt es oft eine kleine Gegenleistung, ein Schuldverhältnis zwischen Unternehmensgründer und „Investoren“ existiert hier jedoch nicht.
Hinweis: Das zur Gründung eingebrachte Eigenkapital sollte idealerweise nicht unter 20 Prozent der gesamten benötigten Summe liegen. Denn mit einem gewissen Startkapital vermitteln Sie Banken und Investoren mehr Seriosität und Ernsthaftigkeit, als wenn Sie kaum auf eigene Mittel zurückgreifen können.
Frage #4: Welche Rechtsform passt zu mir?
Bevor Sie selbstständig werden, müssen Sie eine Entscheidung über die Rechtsform treffen. Die Wahl der Rechtsform hängt ab von der Größe des Unternehmens, von Risikoüberlegungen, Startkapital, Haftungsfragen und ob Sie allein oder mit anderen Mitstreitern gründen wollen. Sie entscheidet darüber, welche Rechte und Pflichten Sie als Existenzgründer haben und welcher Kapitalbedarf auf Sie zukommt. Es gilt: Die perfekte Rechtsform existiert nicht – jede Form hat ihre Vor- und Nachteile.
Folgende Fragen sollten Sie vor der Wahl der Rechtsform klären:
- Wie viel Eigenkapital bringe ich selbst auf?
- Ist eine Eintragung ins Handelsregister erforderlich?
- Ist das eigene Projekt mit Risiken behaftet?
- Soll die Haftung beschränkt sein oder bin ich auch bereit, mit dem Privatvermögen zu haften?
- Wie viele Personen gründen das Unternehmen?
- Wer führt das Unternehmen?
- Soll das Unternehmen ohne große Formalitäten gegründet werden?
Prinzipiell unterscheidet man bei einer Unternehmensgründung folgende Rechtsformen:
- Einzelunternehmen (Einzelkaufleute, Kleingewerbetreibende und Freiberufler)
- Personengesellschaften (GbR, OHG und KG)
- Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG, KGaA und Ltd.)
Je größer ein Unternehmen, desto häufiger wird eine Kapitalgesellschaft gegründet. Denn bei einer Kapitalgesellschaft ist die Haftung beschränkt und der Zugang zu Kapital von Investoren ist einfacher.
Einzelunternehmen bzw. Kaufmann
Wenn Sie sich selbstständig machen, entsteht automatisch ein Einzelunternehmen. Das Einzelunternehmen ist die selbstständige unternehmerische Betätigung einer einzelnen natürlichen Person und die in Deutschland beliebteste Rechtsform (über 60 Prozent laut Statistischem Bundesamt). Als Einzelunternehmer können Sie allein über alle Belange Ihres Unternehmens bestimmen, niemand redet Ihnen hinein. Der Nachteil: Da das Einzelunternehmen nicht haftungsbeschränkt ist, haften Sie voll und unbeschränkt mit Ihrem Privatvermögen. Vor- und Nachteile im Überblick:
Vorteile:
- Sie sind ihr alleiniger Chef
- Kein Mindest- oder Stammkapital nötig
- Gute Reputation bei Banken aufgrund persönlicher Haftung des Inhabers
- Gewinne gehören uneingeschränkt dem Unternehmer
- Weniger Gründungsbürokratie für „Nicht-Kaufleute“ (Freiberufler, Kleingewerbetreibende)
Nachteile:
- Unbeschränkte Haftung mit dem Privatvermögen
- Die Erweiterung des Eigenkapitals muss der Inhaber selbst aufbringen.
Personengesellschaft
Wenn Sie sich mit einem Partner zusammenschließen, um damit einen gemeinsamen Unternehmenszweck zu verfolgen, spricht man von einer Personengesellschaft. Die einfachste Gesellschaftsform ist die GbR. Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft haften die Gesellschafter unbegrenzt. Soll die Haftung beschränkt werden, kommen die UG (haftungsbeschränkt) oder die GmbH als mögliche Alternativen in Frage.
- Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG, KGaA): Eine Kapitalgesellschaft ist der Zusammenschluss mehrerer Personen, um einen gemeinsamen Unternehmenszweck zu verwirklichen. Im Gegensatz zu einer Personengesellschaft ist sie allerdings in der Haftung beschränkt. Außerdem ist eine Kapitaleinlage erforderlich. Diese liegt zwischen 1 € und 50.000 €. Neben dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrags muss sie auch ins Handelsregister eingetragen werden.
Wichtig: Wenn Sie eine Rechtsform wählen, in der Sie sich ins Handelsregister eintragen müssen, sind Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet.
Frage #5: Welche Genehmigungen und Erlaubnisse brauche ich?
Je nachdem, womit Sie sich selbstständig machen, müssen Sie bestimmte Anforderungen erfüllen: Erlaubnisse oder Genehmigungen sind einzuholen oder eine bestimmte Qualifikation nachzuweisen. Bevor Sie beim Gewerbeamt den Gewerbeschein beantragen, informieren Sie sich, welche speziellen Voraussetzungen Sie für Ihr Unternehmen erfüllen müssen. Hier ein Überblick:
Erlaubnispflichtige Gründungen
Nach der Gewerbeordnung unterliegen manche Berufe der Erlaubnis- bzw. Genehmigungspflicht durch das Ordnungsamt Ihrer Gemeinde. Das heißt, wenn Sie beispielsweise eine Spielhalle eröffnen oder als Versicherungsvermittler arbeiten möchten, benötigen Sie dafür eine offizielle Erlaubnis. Darüber hinaus gibt es weitere genehmigungspflichtige Tätigkeiten:
- Fahrschule
- Gaststättengewerbe
- Arbeitnehmerüberlassung
- Briefbeförderung
- Finanzdienstleistungen
- Versicherungsmakler
Meisterpflicht bei Handwerksgewerben
Sie wollen sich als Handwerker selbstständig machen und zum Beispiel ein Augenoptik-Fachgeschäft oder eine Bäckerei eröffnen? Dann benötigen Sie nach der Handwerksordnung zumeist die Meisterprüfung in diesem Handwerk. Es sei denn, Sie gründen Ihr Unternehmen zusammen mit einem Meister. Zulassungsfreie Handwerksbetriebe (z. B. Uhrmacher und Fotografen) unterlegen der Meisterpflicht im Handwerk nicht.
Sachkundeprüfung oder Unterrichtung
Für die Ausübung mancher Tätigkeiten als Selbstständiger, zum Beispiel im Bewachungs- und Versicherungsgewerbe, müssen Sie eine Sachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer ablegen, um die notwendigen Kenntnisse für diese Tätigkeit nachzuweisen.
Weitere behördliche Genehmigungen
Neben der Berechtigung eine Tätigkeit ausüben zu dürfen, sind weitere Regeln zu beachten und Genehmigungen einzuholen, wenn Sie ein Geschäft eröffnen wollen. So benötigen Sie bei baulichen Veränderungen eine Genehmigung des Bauamts oder müssen vor der Inbetriebnahme von Betriebsräumen und Anlagen die Gewerbeaufsicht informieren. Wenn Sie bei Ihrer Tätigkeit mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, brauchen Sie vor der Gewerbeanmeldung auch eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über die Belehrung hinsichtlich des Infektionsschutzgesetzes (§ 43 Abs. 1 IfSG).
Informieren Sie sich vor der Gründung bei Ihrer IHK, Handwerkskammer oder einem Rechtsanwalt, welche Genehmigungen, Zulassung oder Qualifikation Sie konkret für die Verwirklichung Ihrer Geschäftsidee benötigen.
Frage #6: Welcher Name darf es sein?
Der Name Ihres künftigen Unternehmens ist zentral für die Vermarktung der eigenen Produkte und die Kundengewinnung. Bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden, steht die Namenswahl an. Der Name sollte
- ansprechend,
- klar und
- einprägsam sein.
Denn der Name Ihres Unternehmens ist der erste Eindruck, den Sie auf Ihre Kunden machen. Wenn er nichtssagend oder austauschbar ist, wird er schnell in Vergessenheit geraten. Auch sollte der Name nicht schon von einem Wettbewerber genutzt werden und markenrechtlich geschützt sein. Zudem: Ist zu dem Namen die passende De-Domain frei für einen möglichen Internetauftritt?
Wichtig: Der Firmenname darf nicht irreführend sein. So darf er beispielsweise nicht vortäuschen, international tätig zu sein, obwohl man seine Dienstleistung nur regional erbringt (z. B. Internationale Spedition Jens Schmidt). Gleiches gilt zum Beispiel auch für Begriffe wie „Institut“ oder „bio“.
Doch je nachdem, für welche Rechtsform Sie sich entschieden haben, gelten noch weitere Einschränkungen bei der Unternehmensbezeichnung:
- Bei eingetragenen Gesellschaften wie einer GmbH, AG oder UG ist die jeweilige Rechtsform stets an den Firmennamen anzuhängen, der Name kann frei gewählt werden. Ist ein Kaufmann im Handelsregister eingetragen, hat der Firmenname die Bezeichnung „e.K.“ oder „e.Kfr.“ zu enthalten.
Beispiel: Betonbau Müller GmbH, EDV-Service Meier e.K.
- Bei Gründung einer Personengesellschaft ist mindestens der Nachname eines Gesellschafters im Firmennamen zu nennen. Bei einer GbR muss sogar der Vor- und Nachname Bestandteil des Firmennamens sein, bei einer OHG genügt der Nachname
Beispiele: Sanitärservice Franz Maier (GbR), Mensch Maier OHG OHG.
- Wenn Ihre Firma nicht im Handelsregister eingetragen ist, muss die Geschäftsbezeichnung immer auch den Eigennamen beinhalten. Wenn Sie also selbstständig tätig sind (auch Kleingewerbetreibende), müssen Sie den Vor- und Nachnamen im Namen Ihres Geschäfts angeben, Freiberufler nur den Nachnamen. Zusätzlich zum Eigennamen und der Rechtsform können Sie weitere Bezeichnungen hinzunehmen.
Beispiele: Grafikdesign Müller (Freiberufler), Papeterie Ute Kröger (Kleingewerbe)
Tipp: Wenn Sie einen passenden Namen für Ihr Geschäft gefunden haben, lassen Sie ihn schützen und als Marke eintragen. Die Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt kostet 300 Euro und ist 10 Jahre gültig.
Frage #7: Brauche ich einen Laden?
Ob Sie als Selbstständiger einen Laden brauchen oder nicht, hängt davon ab, wie Sie Ihre Produkte vertreiben. Wenn Sie zum Beispiel einen Online-Shop gründen und nur online verkaufen, genügt ein Homeoffice mit angemietetem Lagerraum. Wenn Sie allerdings eine Existenzgründung im Einzelhandel, Dienstleistungsbereich oder im produzierenden Gewerbe planen, benötigen Sie ein Ladenlokal. Der Standort des Ladens ist ein zentraler Faktor für den Erfolg eines Unternehmens. Wenn Sie einen Laden eröffnen wollen, sollten Sie im Zuge einer Standortanalyse mehrere Standorte nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis vergleichen. Die Standortfaktoren sind Kostenbestandteile der Preiskalkulation im Einzelhandel und beeinflussen auch dessen Wettbewerbsfähigkeit. Stehen mehrere Standorte zur Auswahl, treffen Sie auf Basis eines einfachen Punktebewertungsmodells eine Standortauswahl. Kriterien können sein:
- Verkehrsanbindung
- Einzugsgebiet
- Größe des Grundstücks oder der Immobilie
- Behördliche Auflagen und Genehmigungen
- Versorgung mit Rohstoffen & Waren
- Mitbewerbersituation
- Kundennähe des Standorts
- Standortkosten (laufende Kosten und variable Nebenkosten)
- Attraktivität für Personal
Frage #8: Wie mache ich mein Geschäft bekannt?
Wer nicht wirbt, der stirbt.
Damit potenzielle Kunden Sie und Ihr Geschäft finden, müssen Sie gerade zu Beginn aktiv die Werbetrommel rühren. Geben Sie aber nicht planlos Geld für Anzeigen oder Flyer aus, sondern überlegen Sie sich eine Marketingstrategie, um gezielt Ihre Wunschkunden anzusprechen. In Ihrem Businessplan haben Sie sich bereits Gedanken zu Ihrem Marketing, zu Ihrer Mission, Ihren Werten und wie Sie Kunden akquirieren wollen, gemacht. Damit ist bereits die Basis für ein erfolgreiches Marketing gelegt worden. Im Zuge der Ausarbeitung Ihrer Strategie beschäftigen Sie sich mit folgenden Fragen:
- Welches Ziel will ich mit meinem Marketing erreichen?
- Wie erreiche ich dieses ZIel?
- Was macht mein Unternehmen aus?
- Welches Image habe ich? Was macht meine „Corporate Identity“ aus?
- Wer ist meine Zielgruppe und wo hält sich diese bevorzugt auf?
- Welche Wünsche und Bedürfnisse hat meine Zielgruppe und wie kann ich dieser mit meinen Produkten und Dienstleistungen dabei helfen?
- Welche Marketingkanäle sollte ich als Selbstständiger bespielen? (Website, Social Media, Radio, Zeitung, Flyer etc.)
- Wie hoch ist mein Budget für Werbemaßnahmen?
Erst wenn Sie diese Fragen beantwortet haben, können Sie mit der Planung und Durchführung konkreter Marketingmaßnahmen beginnen. Für Gründer eignet sich die Werbung über Online-Marketing und Social Media, da hier die Kosten überschaubar sind. Außerdem wichtig: eine eigene Internetpräsenz und/oder ein Brancheneintrag bei Google My Business.
Mit folgenden Kosten sollten Sie zum Start Ihrer Marketing-Aktivitäten mindestens rechnen:
- Erstellung eines Logos
- Erstellung einer Website
- Druck von Flyern, Visitenkarten, Plakaten
- Zeitungsanzeigen
- Aktionen wie Tag der offenen Tür
Beachten Sie bei der Ausarbeitung Ihres Marketings auch die berühmten 4 P’s:
- Passen Preis (Price) und Produkt (Product) zu Ihrer Zielgruppe?
- Welche Vertriebswege (Place) wollen Sie nutzen und wie soll das Angebot beworben werden (Promotion)?
Zudem sollten Sie sich über die beliebtesten Zahlarten Ihrer Zielgruppe informieren und diese in Ihrem Laden anbieten. Denn ansonsten geht Ihnen unter Umständen Umsatz durch die Lappen. Um für bargeldlose und kontaktlose Bezahlverfahren gerüstet zu sein, bietet Ihnen CCV moderne Kartenlesegeräte speziell für Gewerbetreibende zum Kauf oder zur Miete an. Wir helfen Ihnen gerne bei der Auswahl des passenden Produkts für Ihre Gründung. Jetzt vergleichen:
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Frage #9: Wo muss ich mein Gewerbe anmelden?
Wenn Sie sich für den Schritt in die Selbstständigkeit entschieden haben (egal ob im Haupt- oder als Nebenerwerb), müssen Sie nach der Planungsphase und vor der Aufnahme Ihrer selbstständigen Tätigkeit Ihr Gewerbe beim zuständigen Ordnungs- bzw. Gewerbeamt anmelden (§ 14 GewO). Die Kosten für die Ausstellung des Gewerbescheins liegen zwischen 10 und 40 Euro. Anschließend füllen Sie den Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung vom Finanzamt aus und bekommen Ihre Steuernummer. Wenn Sie als Freiberufler tätig werden, ist kein Gewerbe anzumelden – hier beantragen Sie nur eine Steuernummer beim Finanzamt.
Tipp: In immer mehr Städten können Sie den Gewerbeschein mittlerweile online ausfüllen.
Hinweis: Bevor Sie beim Gewerbeamt vorstellig werden, sollten Sie sich darum kümmern, notwendige Unterlagen und Nachweise anzufordern. Welche Dokumente für Ihren Bereich benötigt werden, kann bei Branchenverbänden oder IHK und HWK in Erfahrung gebracht werden.
Frage #10: Benötige ich ein Geschäftskonto?
Müssen Sie als Selbstständiger ein Geschäftskonto führen – oder genügt ein Privatkonto? Sie sollten auf jeden Fall Berufliches und Privates strikt trennen, um nicht nur sich selbst die Arbeit zu erleichtern, sondern auch die Arbeit Ihrer Bank. Denn wenn Sie geschäftliches und privates Konto als eines führen, erschwert dies die Buchhaltung.
Um Ihren Gewinn zu ermitteln, müssen Sie Ihre geschäftlichen Ausgaben den Einnahmen gegenüberstellen. Zu den Ausgaben zählen beispielsweise Wasser und Strom, Software, Telefon, Personal, Arbeitszimmer, Dienstreise und Fahrten, Mietkosten für Geschäftsräume etc. Mit einem Geschäftskonto haben Sie einen deutlich besseren Überblick über Ausgaben und Umsätze, machen bei der Gewinnermittlung am Jahresende weniger Fehler und erleichtern die Betriebsprüfung. Da Geschäftsausgaben schon anfallen können, bevor Sie als Selbstständiger zu arbeiten beginnen, sollten private und geschäftliche Kosten so früh wie möglich getrennt werden.
Frage #11: Welche Versicherungen sind für mich als Gründer wichtig?
Wenn Sie als Selbstständiger Ihr eigener Chef sein wollen, müssen Sie sich selbst um Ihre finanzielle Absicherung kümmern. Ansonsten kann eine Unachtsamkeit schnell existenzbedrohend werden. Welche Versicherungen Sie als Selbstständiger abschließen, ist stets eine Abwägung von Kosten und Risiken. Überlegen Sie sich, welche Risiken für Ihr Unternehmen wahrscheinlicher sind als andere und wie schwerwiegend ein Schaden sein kann. Schätzen Sie die größten Risiken ab, prüfen Sie den Versicherungsbedarf und vergleichen Sie Angebote verschiedener Versicherungen. Hier ein Überblick über wichtige Versicherungen für Existenzgründer:
- Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung:
Wenn bei Ihnen im Laden, im Büro oder auf dem Firmengelände ein Mitarbeiter, Kunde, Lieferant oder Besuch einen Schaden erleidet, kommt dafür die Betriebshaftpflichtversicherung auf. Voraussetzung ist jedoch, dass der Schaden entstanden ist, weil Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter einer betrieblichen Tätigkeit nachgegangen ist. Als Freiberufler wie Architekt oder Notar können Sie sich hiergegen mit einer Berufshaftpflichtversicherung absichern. Für manche Tätigkeiten, bei denen ein kleiner Fehler bereits gravierende Auswirkungen auf Ihre Vermögenssituation hat, ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sogar verpflichtend, beispielsweise für Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Gutachter.
- Betriebsunterbrechungsversicherung (auch Ertragsausfallversicherung genannt):
Wenn Sie aufgrund eines Ereignisses wie Brand, Wasserschaden oder eines Einbruchs eine Zeit lang keinen Umsatz machen können, aber weiterhin laufende Kosten wie Löhne und Gehälter bedienen müssen, übernimmt die Betriebsunterbrechungsversicherung den Schaden.
- Geschäftsversicherung (Inventarversicherung): Die Geschäftsversicherung hat Ähnlichkeiten mit der privaten Hausratversicherung. Sie schützt die beweglichen Objekte im Büro, im Laden oder in der Kanzlei. Dadurch sind Schäden am Inventar durch Brand und Explosion abgesichert.
- Firmenrechtsschutz: Auch wenn Sie versuchen, als Gründer alles richtig zu machen: Sie werden dennoch ab und an juristische Auseinandersetzungen führen müssen. Hierfür ist der Abschluss einer gewerblichen Rechtsschutzversicherung sinnvoll. Egal, ob sie Probleme mit einem Mitarbeiter, Mitbewerber, Dienstleister, Kunden oder mit dem Finanzamt haben – versichert sind zumeist Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten.
- KFZ-Versicherung: Wenn Sie ein Auto als Firmenwagen nutzen (z. B. weil Sie als Gastronom einen Lieferdienst aufbauen), benötigen Sie auf jeden Fall eine KFZ-Haftpflichtversicherung. Diese regelt Schäden, die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen. Den umfassendsten Schutz bietet eine Vollkaskoversicherung, die auch Schäden am eigenen Fahrzeug absichert, die Sie selbst verursacht haben sowie Vandalismusschäden.
- Cyberversicherung: Wenn Sie im digitalen Umfeld gründen beziehungsweise einen Online-Shop betreiben, sollten Sie über den Abschluss einer Cyberversicherung nachdenken. Doch diese Zusatzversicherung ist generell für alle Betriebe ratsam, die Ziel von Internetkriminalität werden können und sensible oder vertrauliche Daten aufbewahren (Anwälte, Ärzte, Finanzdienstleister etc.).
- Kranken- und Pflegeversicherung: Als Angestellter in einem Unternehmen mussten Sie sich um Ihre soziale Absicherung keine Gedanken machen. Doch als Selbstständiger liegt die Verantwortung nun bei Ihnen. Neben der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Kranken- und Pflegeversicherung können noch eine Reihe weiterer persönlicher Risiken durch freiwillige Versicherungen abgedeckt werden (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung).
Frage #12: Muss ich eine Buchhaltung machen?
Als Unternehmer müssen Sie sich auch mit den relevanten Zahlen Ihres Unternehmens beschäftigen und jedes Jahr den Gewinn beziehungsweise Verlust aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit ermitteln und dem Finanzamt mitteilen.
Wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen zählen, gilt für Sie die einfache Buchführung:
- Freiberufler
- Gewerbetreibende, deren jährlicher Umsatz 600.000 Euro oder einen Gewinn von 60.000 Euro nicht überschreitet und die nicht im Handelsregister eingetragen sind
Im Gegensatz zur doppelten Buchführung genügt es bei der einfachen Buchführung, die Ein- und Ausgabenströme gegenüberzustellen – sprich, die Abflüsse und Zuflüsse von Geld zu notieren. Eine Kassen- und Kontoführung sowie eine aufwändige Inventur sind nicht erforderlich. Aus der EÜR resultiert Ihr Gewinn oder Verlust, den Sie am Ende des Jahres in Ihrer Einkommenssteuererklärung angeben – entweder als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder als Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Wenn Sie zur doppelten Buchführung verpflichtet sind, ist zur Gewinnermittlung am Jahresende eine Bilanz zu erstellen. Prinzipiell sind alle Unternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, zur doppelten Buchführung verpflichtet. Aufgrund ihrer Rechtsform betrifft das die GmbH, OHG und die AG. Doch selbst Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, können bei Überschreiten der oben angegebenen Umsatz- bzw. Gewinngrenze zur doppelten Buchführung verpflichtet werden.
Dabei müssen Sie das ganze Jahr über sämtliche Geschäftsvorfälle auf die jeweiligen Konten ordnungsgemäß verbuchen. Darüber hinaus wird eine Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV) für die angefallenen Aufwände und Erträge geführt. Der Saldo dieser GuV wird am Ende des Jahres in die Schlussbilanz übertragen. Bilanz und GuV müssen schließlich an das Finanzamt geschickt werden.
Tipp: Die Buchführung beginnt schon, bevor Sie in die Selbstständigkeit starten. Sammeln Sie alle Belege im Zusammenhang mit Kosten, die bereits vor der Gründung anfallen. Diese können Sie nach der Gründung als Betriebsausgaben geltend machen und mindern Ihren zu versteuernden Gewinn.
Frage #13: Welche Steuern muss ich als Selbstständiger zahlen?
Welche Steuern Sie konkret zahlen müssen, hängt unter anderem von der gewählten Rechtsform ab:
- Einzelunternehmen oder Personengesellschaft: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer
- Kapitalgesellschaften: Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Kapitalertragssteuer und Umsatzsteuer
- Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen, müssen Sie zudem Lohnsteuer abführen.
Einkommensteuer: Bei der Einkommensteuer besteuert der Staat Ihr Einkommen, also den Gewinn aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit abzüglich Sonderausgaben wie private Krankenversicherung oder außergewöhnliche Belastungen. Wenn Sie als Alleinstehender weniger als 9.744 Euro im Jahr verdienen (Grundfreibetrag), zahlen Sie keine Einkommensteuer. Verdienen Sie mehr, hängt der Steuersatz von der Einkommenshöhe ab (14 - 42 Prozent).
Formel: Zu versteuerndes Einkommen x Einkommensteuersatz = Einkommensteuer
Gewerbesteuer: Wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben, ist ab einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro Gewerbesteuer an die jeweilige Kommune abzuführen. Dabei entspricht der Ertrag in der Regel Ihrem Gewinn. Dieser wird mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent und einem von der Kommune individuell definiertem Hebesatz multipliziert, um die abzuführende Gewerbesteuer festzulegen.
Formel: Gewerbeertrag x 3,5 Prozent x Hebesatz = Gewerbesteuer
Umsatzsteuer: Auch Umsatzsteuer müssen Sie als Einzelunternehmer oder Personengesellschaft bezahlen, sofern Sie kein Kleinunternehmer sind. Bleibt der Umsatz allerdings unter 22.000 Euro im Jahr, werden Sie als Kleinunternehmer angesehen und es fällt keine Umsatzsteuer an.
Wichtig: Auf Rechnungen müssen Sie als Kleinunternehmer darauf hinweisen, dass Sie von der Umsatzsteuer befreit sind. Wenn die Kleinunternehmer-Regelung auf Sie nicht zutrifft, müssen Sie die Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen angeben – entweder 7 oder 19 Prozent.
Formel = Umsatz x Umsatzsteuersatz = Umsatzsteuer
Bei der Ermittlung der zu entrichtenden Umsatzsteuer an das Finanzamt können Sie die Umsatzsteuer auf von Ihnen im Rahmen Ihres Geschäfts eingekauften Waren und Dienstleistungen abziehen (Vorsteuer). Das betrifft beispielsweise die Umsatzsteuer auf Büromaterial oder die Miete der Geschäftsräume.
Zusätzlich haben Sie die Finanzbehörden darüber zu informieren, wie viel Umsatzsteuer durch Ausgangsrechnungen Sie eingenommen beziehungsweise wie viel Vorsteuer durch Eingangsrechnungen bezahlt wurde. Wenn Sie mehr Umsatzsteuer eingenommen haben, als Vorsteuer bezahlt wurde, ist die Differenz auszugleichen. Daher müssen Sie monatlich oder quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben und die in diesem Zeitraum angefallene Umsatzsteuer entrichten.
Wichtig: Umsatzsteuer, die zwischenzeitlich auf Ihrem Konto landet, gehört nicht Ihnen und Sie müssen entsprechende Überweisungen an das Finanzamt einplanen.
Wenn Sie über keinerlei Erfahrung im Bereich Steuern verfügen, sollten Sie mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, um sich spätere Nachfragen der Behörden zu ersparen.
5 Vorurteile über Selbstständige – und wie die Realität aussieht
Über Selbstständige kursieren eine Menge Vorurteile und Mythen – wir sagen Ihnen, wie die Realität als Existenzgründer wirklich aussieht.
1. Selbstständige können sich ihre Arbeit flexibel einteilen
Auf den ersten Blick sieht es so aus, als könnten sich Selbstständige ihre Arbeitszeit flexibel einteilen, spät in den Tag starten und bis tief in die Nacht arbeiten. Doch gerade in der Anfangszeit, wenn Sie Kunden gewinnen wollen, werden Sie sich mehr nach diesen richten müssen. Das heißt: Auch in den Abendstunden oder am Wochenende ist unter Umständen Arbeit angesagt. Nicht, weil Sie es so wollen, sondern weil es der Kunde so will – wer zahlt, schafft schließlich an.
2. Selbstständige können sich ihre Kunden aussuchen
Sicher sollte es als Selbstständiger Ihr mittelfristiges Ziel sein, sich Ihre Kunden aussuchen zu können. Bis dahin ist es allerdings ein langer Weg. Vor allem zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit werden Sie manchmal auch mit Kunden zusammenarbeiten müssen, die Sie lieber nicht hätten. Im Laufe der Zeit und je mehr Erfolg Sie haben, desto eher sind Sie bei der Wahl Ihrer Kunden frei. Doch absolute Wahlfreiheit gibt es sowieso nicht – insbesondere, wenn es um einen wichtigen Kunden geht, der viel Gewinn einbringt.
3. Niemand schreibt Selbstständigen etwas vor
In der Tat schreibt Ihnen als Selbstständiger niemand mehr etwas vor. Allerdings ist das wie mit den Kunden, die Sie sich angeblich selbst aussuchen. Als Unternehmer brauchen Sie nun mal Umsatz und den erhalten Sie von Ihren Kunden. Allerdings nur, wenn Sie ihnen das anbieten, was sie haben möchten. Natürlich können Sie als Fachmann Ihre Expertise einbringen, aber letztlich bestimmt der Kunde, was er wann wie haben möchte.
4. Selbstständige können sich den Arbeitsort frei aussuchen
Im Zug, unterwegs oder am Strand den Laptop aufklappen und mit der Arbeit loslegen – so stellen sich nicht wenige Arbeitnehmer die Selbstständigkeit vor. In manchen Branchen und Jobs ist das auch realistisch (z. B. bei einer Tätigkeit in der Internet-Branche). Wenn Sie aber ein Ladenlokal oder ein Büro haben oder Sie für die Erbringung Ihrer Leistung beim Kunden sein müssen, ist es mit der freien Wahl des Arbeitsplatzes schnell vorbei.
5. Selbstständige haben ein hohes Einkommen
Sieht man sich Studien an, verdienen Unternehmer im Schnitt tatsächlich mehr Geld als Angestellte. Und auch die Wahrscheinlichkeit, viel Geld zu verdienen, ist bei selbstständig arbeitenden Menschen höher als bei Angestellten. Da Selbstständige alle Risiken und Kosten der eigenen Unternehmung selbst tragen, können Sie folgerichtig den wirtschaftlichen Erfolg ebenso komplett für sich verbuchen. Dafür müssen sie aber hart arbeiten. Daher kann man nicht behaupten, dass Selbstständigkeit automatisch bedeutet, dass man finanziell deutlich besser aufgestellt ist als ein Angestellter.
Checkliste: So gründen Sie richtig
Nachfolgende Checkliste bietet Ihnen noch einmal alle wichtigen Punkte, die Sie beachten müssen, wenn Sie die Selbstständigkeit anstreben.
Die komplette Checkliste zur Existenzgründung bieten wir Ihnen als PDF zum Download an.
Erfüllen Sie sich den Traum von der Selbstständigkeit
Der Weg zur Selbstständigkeit kann mitunter ein langer Weg sein, der einige Herausforderungen und Hürden bereithält. Doch wenn Sie mit der richtigen Idee loslegen, Ihrem Business eine eigene Persönlichkeit verleihen und wirtschaftliches Denken mit kundenorientierter Ausrichtung verbinden, werden Sie auch Erfolg haben.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Verwirklichung Ihres Traums!
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