Book pile and hammer

CCV und der European Accessibility Act (EAA)

Wie CCV Zahlungen für alle zugänglich macht

Wir bei CCV sind der Meinung, dass alle Menschen in der Lage sein sollten, einfach zu bezahlen, unabhängig von ihren Fähigkeiten. Der European Accessibility Act (EAA) ist ein wichtiger Schritt, um Zahlungslösungen inklusiver zu gestalten. Wir helfen Ihnen zu verstehen, was dies bedeutet und wie wir uns auf diese Veränderungen vorbereiten. Gemeinsam gestalten wir eine inklusive Zukunft. 

Was ist der European Accessibility Act (EAA)?

Der EAA ist ein europäisches Gesetz, das Anforderungen festlegt, um Produkte wie Zahlungsterminals und Online-Dienste für alle zugänglich zu machen. Ab dem 28. Juni 2025 müssen alle neuen Zahlungslösungen diese Vorschriften erfüllen. Ziel ist es, Zugangsbarrieren für Menschen mit Behinderungen zu beseitigen. Dazu gehören Menschen mit Sehbehinderungen, motorischen Beeinträchtigungen, kognitiven Herausforderungen und Hörbehinderungen.

Was bedeutet das für Sie?

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Für Kunden:

Es sind keine Änderungen an Ihren aktuellen Geräten erforderlich. Wenn Sie neue Geräte erwerben, erhalten Sie ab dem 28. Juni 2025 Modelle mit barrierefreien Funktionen.  

OV machine, ticket machine

Für Partner und Integratoren:

CCV stellt sicher, dass unsere Lösungen den Vorschriften entsprechen. Sie sind für die Integration der Lösungen in Ihre Systeme verantwortlich. Wir bieten klare Zeitpläne, Leitfäden und Aktualisierungen. 

Wie sich CCV auf den EAA vorbereitet

Der European Accessibility Act (EAA)  verändert die Art und Weise, wie Unternehmen Produkte und Dienstleistungen anbieten, und macht die Barrierefreiheit bis zum 28. Juni 2025 zu einer gesetzlichen Anforderung. Wir bei CCV sehen dies als Chance, bei der Barrierefreiheit eine Vorreiterrolle zu übernehmen. Im Folgenden erfahren Sie, wie wir uns auf diese Richtlinien vorbereiten, um unsere Kunden und Partner bei der Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen und gleichzeitig die Barrierefreiheit für alle zu fördern.

Im Geschäft bezahlen

Wir werden unsere Zahlungsterminals mit barrierefreien Funktionen ausstatten. Dazu gehören Sprachanweisungen und leicht lesbare Bildschirme.

Online-Zahlungen

Unsere Online-Zahlungsplattform entspricht den WCAG Level AA Standards. Dies macht sie zugänglich für Menschen mit visuellen, motorischen oder anderen Beeinträchtigungen.

Laufende Verbesserungen

Wir arbeiten mit Experten zusammen und hören auf ihr Feedback, um die Zugänglichkeit unserer Zahlungslösungen kontinuierlich zu verbessern und unsere Lösungen für alle besser zu machen.

Unterstützung für unsere Kunden und Partner

Wir sind bestrebt, klare und praktische Anleitungen zu geben. Für Partner und Integratoren bieten wir detaillierte technische Unterlagen, klare Zeitpläne und kontinuierliche Unterstützung, um die Einhaltung der Vorschriften einfach und nahtlos zu gestalten.

Wie CCV Menschen mit Beeinträchtigungen unterstützt

Für Menschen mit Sehbehinderungen

Die Funktionen zur Barrierefreiheit helfen sehbehinderten Kunden, Zahlungen selbständig durchzuführen. Die wichtigsten Funktionen sind:

  • Blindenmodus. Mit gesprochenen Anweisungen und taktiler Unterstützung.
  • Farbenblind-Modus. Bietet verschiedene Farbkontrastoptionen für bessere Sichtbarkeit.

 

Für Menschen mit motorischen Beeinträchtigungen

Kunden, die Terminals mit physischen Tastaturen benutzen, profitieren von taktiler und sprachlicher Unterstützung, einschließlich: 

  • Taktile Markierungen. Erhöhte Tasten zur einfachen Navigation, z. B. die Nummer 5, OK, CORR und STOP. 
  • Sprachaufforderungen. Schritt-für-Schritt-Anleitung durch den Zahlungsvorgang.
     

Für Online-Zugänglichkeit

CCV stellt sicher, dass unsere Online-Zahlungs- und E-Commerce-Lösungen die Richtlinien der WCAG-Stufe AA erfüllen, so dass Zahlungen für Benutzer mit Behinderungen zugänglich sind:

  • Blindheit und Sehschwäche. 
  • Taubheit und Hörverlust 
  • Eingeschränkte Beweglichkeit
  • Lichtempfindlichkeit.
  • Kognitive und Lernbeeinträchtigung
     

Hilfe und Ressourcen

FAQ

 Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Haftungsausschluss:

Die Informationen auf dieser Website spiegeln unser aktuelles Verständnis des European Accessibility Act (EAA) mit Stand vom 10.02.2025 wider. Dieser Inhalt dient nur zu Informationszwecken und sollte nicht als Rechtsberatung angesehen werden. Wir aktualisieren diese Informationen regelmäßig.