Einen Laden eröffnen: So gründen Sie richtig!

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So vielfältig die Motive für den Weg in die Selbstständigkeit sein mögen, so wichtig ist, dass Sie sich ausreichend mit den Grundlagen und Gründungsvoraussetzungen beschäftigen, bevor Sie Ihr eigenes Geschäft eröffnen. Nachfolgend geben wir Ihnen Tipps, wie Sie Ihren eigenen Laden eröffnen können und was Sie dabei unbedingt von Anfang an berücksichtigen sollten.

Motive für den Weg in die Selbstständigkeit

Die Motive, ein eigenes Geschäft zu eröffnen und damit den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, sind beinahe so zahlreich wie die Menschen, die einen Laden eröffnen. Die Bandbreite umfasst unter anderem:

  • Arbeitslosigkeit beenden,
  • mehr Geld zu verdienen,
  • mehr Dynamik und Eigenverantwortung im Berufsleben,
  • Unabhängigkeit,
  • eigene Interessen zu verwirklichen,
  • etwas zu verkaufen, dass sinnvoll erscheint oder Spaß bringt,
  • Geld zu waschen,
  • Fördermittel abzugreifen,
  • der Boss sein zu können.

Egal, aus welchem Antrieb heraus Sie einen Laden eröffnen wollen, Sie sollten einige Dinge berücksichtigen, damit Sie nicht scheitern. Ach ja: Die ersten fünf Motive sind eine solide Grundlage für eine Selbstständigkeit, die drei letztgenannten nicht. Wir verraten Ihnen, worauf Sie achten sollten, wenn Sie Ihren Traum vom eigenen Laden verwirklichen möchten!

Geschäftsideen für den stationären Einzelhandel

Springen Sie nicht auf einen Hype auf! Erinnern Sie sich noch daran, wie viele Bubble-Tea-Läden binnen kürzester Zeit wie Pilze aus dem Boden geschossen sind? Wie viele davon existieren heute noch?

Es nützt auch nicht viel, wenn Sie einen bestehenden, gut laufenden Laden kopieren – zumindest nicht, wenn er einen Standort in Ihrer Region hat. Denn um mit diesem erfolgreichen Geschäft zu konkurrieren und bestehen zu können, müssten Sie sehr viel besser oder zumindest genauso gut sein wie der Platzhirsch – und das erfordert erhebliche Investitionen in den Standort, in Mitarbeiter und in Werbung. Oder Sie attackieren den Wettbewerber preislich.

Fragen Sie sich eher:

  • Was begeistert mich selbst?
  • Auf welchem Gebiet punkte ich bei meinen Kunden mit Fachkompetenz und Leidenschaft?
  • Womit kann ich mich von der Masse abheben?
  • Hat mein Laden während und nach einer Pandemie eine Zukunft?

Anregungen erhalten Sie möglicherweise beim Durchforsten der Preisträger des jährlichen Wettbewerbs „Store of the Year“, mit dem der Handelsverband Deutschland e. V. die interessantesten Geschäfte auszeichnet. Darunter sind allerdings meist altbekannte Berufsgruppen oder Supermarktfilialen zu finden, die lediglich ein modernes Ladenkonzept umgesetzt haben.

Ohne einen Internetauftritt oder einen angeschlossenen Online-Shop wird es kaum noch möglich sein, ein lukratives Ladengeschäft zu betreiben. Dennoch zeigen sogar Online-Größen, dass sich der Sprung in den stationären Einzelhandel lohnen kann.

Beispiel: Outfittery, der Online-Berater für Männermode, hat eine Vermessungsmaschine entwickelt, die die wahre Größe des Kunden berechnet. Dazu stellt sich der Kunde auf einen Drehteller in einer Art Umkleidekabine, hebt die Arme und wird langsam um die eigene Achse gedreht. Der Körper wird dabei vermessen und die Software berechnet Arm- und Beinlänge, Bund-, Brust-, Gesäß- und Halsumfang sowie die Taille. Daraus werden die richtigen Größen für Hemden, Hosen und Shirts errechnet. Ein innovatives Konzept, bei dem der physische Laden einen echten Mehrwert gegenüber dem reinen Online-Shop bietet, dem Kunden ein Erlebnis garantiert und mit Sicherheit die Retouren-Quote verringert.

Voraussetzungen, um einen eigenen Laden zu eröffnen

Sie haben eine zündende Idee für Ihren Laden gefunden? Diese Punkte sollten Sie bedenken, bevor Sie ein eigenes Geschäft eröffnen:

Selbstständigkeit

Nicht jeder Mensch hat das Zeug zum Unternehmer. Fragen Sie sich selbst:

  • Bin ich der Typ für die Selbstständigkeit?
  • Bringe ich Familie und enormen Arbeitseinsatz unter einen Hut?
  • Woher bekomme ich das Startkapital und welche Sicherheiten kann ich dafür bieten?
  • Bin ich bereit, mich mehr mit Buchhaltung, Kundenakquise, Marketing, juristischen Hürden, Versicherungen und Personalverantwortung zu beschäftigen als mit dem Verkauf der Waren oder Dienstleistung, für die ich brenne?
  • Lege ich Wert auf die Sicherheit eines Unternehmens im Hintergrund, auf pünktliche Lohnzahlungen, auf Routinen und darauf, dass jemand anderes die Verantwortung trägt?
  • Ist der mögliche Erfolg, die mögliche Unabhängigkeit das Risiko wert?

Schritte bis zur Gründung

Selbst wenn Sie keine Finanzierung benötigen, sollten Sie einen Businessplan erstellen, um Ihre eigenen Ziele, den Weg dahin, die Wettbewerber, Kosten und Stolpersteine zu kennen. Davon abgesehen stehen folgende Schritte an, bevor Sie Ihren Laden eröffnen können:

  • Qualifikation erfüllen: Für manche Berufe ist ein Nachweis bestimmter Fähigkeiten oder Kenntnisse erforderlich. Beispielsweise benötigt ein Taxifahrer nicht nur einen Führer- sondern auch einen Personenbeförderungsschein.
  • Rechtsform wählen: Entscheide ich mich für eine kapitalintensive Rechtsform, bei der ich einen Teil meiner Unabhängigkeit aufgebe, weil ich dazu Mitgründer brauche oder für eine relativ unbürokratische Rechtsform für Kleinunternehmen, bei der ich allerdings mit meinem Privatvermögen hafte?
  • Im Handelsregister eintragen: Eingetragene Kaufleute, Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, UG) sowie Personenhandelsgesellschaften (GmbH & Co.KG, oHG, KG) sind zur Eintragung ins Handelsregister verpflichtet. Ob ein Gewerbebetrieb dazu verpflichtet ist, sich im Handelsregister einzutragen und die Handelsregisternummer dementsprechend im Impressum des Internetauftritts anzugeben, hängt davon ab, wie kaufmännisch der Betrieb eingestuft wird. Anhaltspunkte sind die Anzahl der Beschäftigten, der Geschäftsvorgänge, das Kapital oder der Jahresumsatz. Sollten Sie sich nicht im Handelsregister eintragen müssen, können Sie dies freiwillig tun. Größter Vorteil: Ihre Kunden und Geschäftspartner vertrauen Ihnen mehr. Nachteil: Sie sind zur doppelten Buchführung verpflichtet.
  • Gewerbe anmelden: Abhängig von der Branche, Rechtsform sowie weiteren Rahmenbedingungen müssen Firmengründer ihr Gewerbe bei unterschiedlichen Stellen anmelden. Das gilt auch für Freiberuflicher und Kleingewerbetreibende. Die erste Anlaufstelle zur Gewerbeanmeldung ist das Gewerbe- oder Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde. Die Gewerbeanmeldung in Deutschland kostet zwischen 15 und 65 Euro.
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  • Genehmigung einholen: In manchen Geschäftszweigen ist eine Mitgliedschaft im Branchenverband oder einer Kammer (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer) Voraussetzung für eine selbstständige Tätigkeit. Für gewisse Einkommenserwerbe sind zudem eine Konzession oder Lizenz nötig, die vom Verband oder auch der Gemeinde vergeben wird. Beispiel: Sie können sich nicht einfach als Notar niederlassen, selbst wenn Sie alle notwendigen Qualifikationen dafür erfüllen. Die Stadt bestimmt, ob Sie als Notar arbeiten und in welchem Stadtteil Sie Ihr Büro eröffnen dürfen.Eine Konzession benötigen Sie, wenn Sie ein Geschäft in diesen Bereichen eröffnen wollen:
    • Alkoholherstellung
    • Bordell
    • Gastronomie
    • Gesundheit
    • Glücksspiel
    • Handwerksbetrieb (für Gas- und Wasserrohrnetz)
    • Makler, Vermittler und Berater, die mit dem Geld ihrer Kunden arbeiten
    • Sicherheitsdienst (Bewachung / Überwachung)
    • Taxiunternehmen/Personenbeförderung
    • Verkehrsunternehmen (Betrieb einer Verkehrslinie)
  • Steuernummer beantragen: Die Anmeldung beim Finanzamt erfolgt zwar mit der Gewerbeanmeldung automatisch. Wenn Sie allerdings zeitnah nach der Gründung bereits Geld verdienen, Ihre Kasse in Betrieb nehmen, Rechnungen und Zahlungsbelege ausstellen wollen, benötigen Sie eine Steuernummer. Sollten Sie grenzüberschreitend tätig werden, also beispielsweise mit Lieferanten aus dem Ausland zusammenarbeiten, müssen Sie außerdem eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ausweisen. Holen Sie sich daher direkt mit der Unternehmensgründung die notwendigen Unterlagen beim Finanzamt und zeigen Sie Eigeninitiative. Das heißt: Füllen Sie die Fragebögen zu den Umsatz- und Gewinnerwartungen aus, damit das Finanzamt die Steuervorauszahlungen festlegen kann. Geben Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung stets proaktiv und rechtzeitig (in der Regel monatlich, bei Kleinunternehmen anfangs eventuell quartalsweise) ab. Kümmern Sie sich nicht selbst um Steuerbelange beim Amt, müssen Sie lange auf Ihre Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer warten und riskieren Säumniszuschläge oder sogar eine Anklage wegen Steuerhinterziehung.
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Businessplan

Benötigen Sie Kapital von Dritten, um Ihre Selbstständigkeit zu finanzieren, müssen Sie einen Businessplan vorlegen. Der Businessplan ist auch die Grundlage für die Tragfähigkeitsprüfung durch die IHK oder den Steuerberater. Die Tragfähigkeitsprüfung wird verlangt, wenn ein Gründungszuschuss gewährt werden soll. Sie bescheinigt, dass das Geschäftsvorhaben realistisch ist und die Selbstständigkeit des Gründers „tragen“ kann. Dessen ungeachtet lohnt sich die Erstellung eines Businessplans auch dann, wenn Sie genügend Eigenkapital zur Finanzierung haben. Denn der Businessplan verschafft Ihnen einen guten Überblick über Ihr Geschäftsvorhaben und dient auch der regelmäßigen Überprüfung, ob Sie noch im Plan beziehungsweise auf Kurs sind.

Zusammenfassung

Ein Businessplan beginnt mit einer Zusammenfassung Ihres Vorhabens. Beschreiben Sie in wenigen Worten Ihre Geschäftsidee, die entscheidenden Erfolgs- und Risikofaktoren und Ihre Ziele für die ersten Jahre, in denen Sie Ihr eigenes Geschäft eröffnen.

Gründer

Im zweiten Kapitel schreiben Sie über sich selbst. Warum möchten Sie Ihren eigenen Laden eröffnen? Worin liegen Ihre Stärken? Welche Schwächen haben Sie und wie kompensieren Sie diese? Verfügen Sie über ausreichend kaufmännische und Branchenkenntnisse? Welche Qualifikationen und Zulassungen haben Sie, um Ihr Geschäft zu eröffnen?

Ihren Lebenslauf fügen Sie dem Businessplan im Anhang hinzu.

Geschäftsidee

Wie lautet meine Geschäftsidee? Worin liegt der Zweck des Geschäftsvorhabens? Möchten Sie damit die Welt verbessern, lediglich Ihr eigenes Einkommen sichern oder es mittelfristig zum Firmenkonglomerat ausbauen? Welche Unternehmensziele verfolgen Sie kurzfristig, welche langfristig?

Geben Sie in diesem Kapitel an, welche Produkte Sie verkaufen beziehungsweise welche Dienstleistungen Sie anbieten wollen. Erläutern Sie, was das Besondere daran ist und wie Sie sich von der Konkurrenz abheben? Worin liegt Ihr Alleinstellungsmerkmal (USP)? Das dritte Brautmodengeschäft in der Hauptstraße, den fünften Friseursalon in der Nachbarschaft oder einen Laden in einer Branche mit Abwärtsspirale und zahlreichen Betriebsaufgaben (zum Beispiel ein Reisebüro während einer Pandemie oder einen Laden für Bubble Tea) zu eröffnen, dürfte von wenig Aussicht auf Erfolg – auch im Hinblick auf Zuschüsse – gekrönt sein. Außer Ihr einzigartiges Konzept überzeugt!

Befindet sich Ihr Produkt noch in der Entwicklung, sind Genehmigungen erforderlich oder müssen noch bestimmte Voraussetzungen bis zum Start erfüllt werden, schreiben Sie dies an dieser Stelle in Ihren Businessplan. Wie das Produkt oder die Dienstleistung vermarktet wird, erläutern Sie im Kapitel Marketing näher – sollte die Vermarktung aber innovativ beziehungsweise ein elementarer Teil der Geschäftsidee sein, erwähnen Sie dies bereits hier.

Falls Ihre Geschäftsidee schützenswert erscheint, beantragen Sie ein Patent oder lassen Sie Ihr Gebrauchsmuster rechtlich schützen. Damit halten Sie sich unliebsame Konkurrenz und Nachahmer für einige Jahre vom Hals.

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Markt und Wettbewerb

Im vierten Kapitel Ihres Businessplans beleuchten Sie den bestehenden Markt Ihres Produkts/Ihrer Dienstleistung näher und analysieren Kunden, Mitbewerber und Standort.

  • Kunden: Wer sind Ihre Kunden? Woher kommen die Kunden? Wie setzen sich die Kundensegmente zusammen (Alter, Geschlecht, Einkommen - und damit oftmals verbundenes Preisbewusstsein, Kaufverhalten – zum Beispiel ökologisches Bewusstsein, etc.). Welche Bedürfnisse haben Ihre Kunden und welche Anforderungen stellen Sie? Legen Sie beispielsweise Wert auf eine klare Raumaufteilung im Laden, auf eine großzügige Beschilderung, auf Sonderangebote, auf leichte Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Nachhaltigkeit? Werden Sie sich klar darüber, wer Ihre Zielgruppe ist und richten Sie Ihre Maßnahmen darauf aus.
  • Konkurrenz: Wer sind Ihre Mitbewerber? Worin liegen deren Stärken und Schwächen? Welche Preisstrategie verfolgt die Konkurrenz? In welchen Teilbereichen (zum Beispiel Produktqualität oder Werbemittel) ist ein Mitbewerber überlegen und womit können Sie diesen Nachteil ausgleichen?
  • Standort: Wo möchten und können Sie Ihren Laden eröffnen? Eine exponierte Lage im Stadtzentrum überzeugt oftmals durch die Vorteile, leicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar zu sein und viel Laufkundschaft anzuziehen. Dafür ist die Miete meist recht teuer und womöglich schon Konkurrenz im Laden gegenüber. Ein Standort in einem weniger frequentierten Stadtteil zieht weniger Laufkundschaft an, dafür ist die Parkplatzsituation häufig entspannter und die Miete niedriger.

Marketing

Der schönste Laden mit den besten Produkten wird Ihnen letztlich kein Einkommen sichern, wenn niemand davon weiß. Sie werden daher selbst bei einem Geschäft in zentraler Lage in Marketingmaßnahmen investieren müssen. Der klassische Marketing-Mix umfasst vier Säulen, auf die Sie sich konzentrieren sollten - die 4 Ps: Product, Price, Place und Promotion. Ihre Marketing-Aktivitäten stimmen diese vier Säulen optimal aufeinander ab.

  • Produkt (Product): Welchen Nutzen hat Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung für den Kunden? Inwiefern ist Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung besser oder nützlicher als das Angebot der Mitbewerber?
  • Preis (Price): Platzieren Sie sich und Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung im Premium-Segment und verlangen einen hohen Preis dafür oder setzen Sie zur Marktdurchdringung auf einen niedrigen Kampfpreis, mit dem Sie nur über die Masse der verkaufen Produkte/Dienstleistungen in die Gewinnzone gelangen?
  • Distribution (Place): Wie kommt die Ware zum Kunden? Fokussieren Sie sich auf Ihren Laden? Oder bieten Sie dem Kunden auch die Möglichkeit, Ihre Produkte online zu bestellen und sich liefern zu lassen? Falls Lieferung eine mögliche Option für den Vertrieb ist, spielen Ihre Vertriebspartner und Wege eine Rolle und stellen unter Umständen auch ein Risiko dar.
  • Kommunikation (Promotion): Wie machen Sie Ihre (potenziellen) Kunden auf sich aufmerksam? Wo und wie schalten Sie Werbung? Mit welchen Tricks locken Sie Passanten spontan in Ihren Laden? Hübsche Schaufenster-Dekoration, in großen Lettern auf einer Tafel vor dem Geschäft kommunizierte Aktionen, Flyer mit Eröffnungsangeboten, Online-Werbung, Social Media? Ist der Kunde dann erstmal im Laden: Wie kümmert sich das Personal um ihn?

Die Customer Journey („Reise des Kunden“) vom Erstkontakt über den Kauf im Laden bis hin zur Zufriedenheit mit dem Produkt oder der Dienstleistung am Ende des Tages entscheidet darüber, ob der Kunde wiederkommt, erneut bei Ihnen kauft und Ihr Geschäft weiterempfiehlt. Die vier Säulen des Marketing-Mix müssen wie Zahnräder ineinandergreifen, damit Sie Erfolg mit Ihrem Geschäftsmodell haben. Vom Internetauftritt, Ihrer Präsenz in sozialen Medien, dem Ambiente Ihres Ladens, der Beratungskompetenz und dem Auftreten der Verkäufer, den Öffnungszeiten bis hin zum Umgang mit Reklamationen beeinflussen zahlreiche Faktoren die Kundenzufriedenheit und entscheiden damit auch im stationären Einzelhandel über Ihren Unternehmenserfolg.

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Personal

Schlüsseln Sie in Ihrem Businessplan auf, wie viele Mitarbeiter Sie in welchen zeitlichen Abständen einstellen möchten. Wie viel kostet Ihr Personal? Die Kosten pro Mitarbeiter übersteigen dessen Gehalt um Einiges (Versicherungen, Arbeitsplatz/Material etc.). Welche Qualifikationen sollen Ihre Mitarbeiter mitbringen und wie bilden Sie Ihre Verkäufer aus und fort?

Rechtsform

Die Wahl der Rechtsform Ihres Unternehmens ist enorm wichtig. Jede Rechtsform bringt Vorzüge und Hindernisse mit sich. Wenn Sie einen eigenen Laden eröffnen, verkaufen Sie Produkte oder Dienstleistungen – damit sind Sie kein Kleingewerbetreibender, sondern Kaufmann. Kaufleute sind automatisch zur doppelten Buchführung samt Bilanzierung verpflichtet, kleingewerbetreibende Einzelunternehmer nicht. Beim Finanzamt müssen Sie neben dem Solidaritätszuschlag mindestens folgende Steuerarten abführen: Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer (für Mitarbeiter) und Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

Eine kurze Übersicht über die einzelnen Rechtsformen und ihre wichtigsten Vor- und Nachteile:

Einzelunternehmung

Als Einzelunternehmer können Sie Ihren eigenen Laden eröffnen, ohne auf Dritte angewiesen zu sein.

  • Vorteile: Die Einzelunternehmung ist leicht gegründet: Führen Sie die Gewerbeanmeldung durch, tragen Sie sich ins Handelsregister ein und beschaffen Sie sich Ihre Steuernummer(n) vom Finanzamt. Sie entscheiden allein über die Geschicke Ihres Geschäfts.
  • Nachteile: Sie tragen die Verantwortung allein und haften bis zu den gesetzlichen Pfändungsgrenzen unbeschränkt und unmittelbar mit Ihrem Privatvermögen.

AG

Eine Aktiengesellschaft (AG) können Sie auch als alleiniger Aktionär und Vorstand gründen. Sie benötigen allerdings zusätzlich drei Aufsichtsräte, denen Sie Rechenschaft ablegen müssen und eine notarielle Satzung. Das Grundkapital wird in Aktien eingeteilt. Die AG ist eine juristische Person.

  • Vorteile: Dritte/Geldgeber können sich durch den Erwerb von Unternehmensanteilen (Aktien) leicht mit ihrem Kapital am Unternehmen beteiligen. Sie kommen dadurch wesentlich leichter an Eigenkapital. Möchten Sie Ihr Unternehmen aufgeben, übertragen/verkaufen Sie einfach alle Aktien an Ihren Nachfolger. Die Haftung beschränkt sich auf das Gesellschaftsvermögen.
  • Nachteile: Die Gründung einer AG ist mit vielen Formalitäten sowie einem Grundkapital von 50.000 Euro Sie müssen Körperschaftsteuer abführen.

eG

Für eine eingetragene Genossenschaft (eG) muss eine Satzung ausgearbeitet werden, die vom regionalen Genossenschaftsverband geprüft wird. Eine eG muss beim Amtsgericht registriert werden und ist zur Mitgliedschaft im genossenschaftlichen Prüfungsverband verpflichtet. Obwohl kein Mindestkapital verlangt wird, prüft der Genossenschaftsverband, ob das Eigenkapital für das Geschäftsvorhaben ausreicht. Die eG haftet mit ihrem Vermögen. Die Genossenschaftsmitglieder haften nicht persönlich, sofern in der Satzung eine Nachschusspflicht ausgeschlossen wurde. In der Satzung muss zudem festgelegt sein, was im Fall einer Insolvenz passiert. Die Generalversammlung stellt den Jahresabschluss fest. Hat die Genossenschaft maximal 20 Mitglieder, genügt ein Vorstand zur Geschäftsführung. Sind es mehr Mitglieder, wird die Vorstandschaft vom Aufsichtsrat überwacht. Jedes Mitglied hat unabhängig von seinen Genossenschaftsanteilen eine Stimme, sofern in der Satzung keine andere Regelung getroffen wird.

  • Vorteile: Erzielt eine Genossenschaft einen Gewinn, kann dieser steuerfrei an ihre Mitglieder rückvergütet werden. Der Genossenschaftsverband prüft die eG nicht nur regelmäßig, sondern betreut sie auch.
  • Nachteile: Die Erstellung der Satzung erfordert viel Arbeit, nachträgliche Änderungen sind schwierig zu realisieren. Die eG muss umsatzgebundene Körperschaftsteuer abführen. Ihre ordentliche Geschäftsführung sowie der Jahresabschluss werden regelmäßig geprüft.

GbR

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht automatisch, sobald sich mindestens zwei Personen zusammenschließen, um einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen. Sobald ein Handelsgewerbe betrieben wird, erfolgt die Umwandlung in eine oHG.

  • Vorteile: Die Gründung einer GbR erfordert weder ein Mindestkapital noch einen schriftlichen Vertrag. Eine mündliche Vereinbarung ist ausreichend, aber nicht empfehlenswert. Die GbR wird nicht im Handelsregister eingetragen. Alle Gesellschafter melden ihr Gewerbe selbst an. Lediglich eine Steuernummer für die GbR ist notwendig, um das Geschäft zu eröffnen.
  • Nachteile: Jeder Gesellschafter haftet mit seinem Privatvermögen. Wird ein Gesellschafter in Anspruch genommen, kann er von seinen Mitgesellschaftern einen anteiligen Ausgleich verlangen. Denn sofern im (optionalen) Gesellschaftsvertrag nicht anders vereinbart, haften die Gesellschafter zu gleichen Teilen. Bei einer Umwandlung in andere Rechtsform (meistens GmbH oder UG) müssen die Vorgaben des Umwandlungssteuergesetzes beachtet werden, da sonst hohe Steuernachzahlungen fällig werden können.

GmbH

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird von mindestens einer Person gegründet. Der Gesellschaftsvertrag muss von einem Notar beurkundet werden. Die GmbH ist eine juristische Person, sodass sie zum Abschluss von Verträgen einen Geschäftsführer benötigt. Straftäter kommen nach den Bestimmungen des 6 GmbHG (Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung) nicht als Geschäftsführer in Frage. Für die Eintragung im Handelsregister müssen der Gesellschaftsvertrag, eine Legitimation der Geschäftsführer sowie eine Gesellschafterliste und – sofern relevant – Dokumente bezüglich der Bestimmungen und des Wertes von Sacheinlagen eingereicht werden. Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und entscheidet über die Verwendung des Gewinns etc.

  • Vorteile: Die GmbH haftet gegenüber Gläubigern nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Verletzt der Geschäftsführer allerdings seine Sorgfaltspflicht gemäß 347 Handelsgesetzbuch (HGB), haftet er gegenüber der Gesellschaft mit seinem Privatvermögen. Ein Aufsichtsrat muss erst ab 500 Mitarbeitern bestellt werden.
  • Nachteile: Das Mindestkapital beträgt 25.000 Euro, wobei nur die Hälfte bis zur Anmeldung einbezahlt werden muss und sogar eine Sachgründung – also das Einbringen von Maschinen etc. anstelle von Geld – möglich ist. Die GmbH muss Körperschaftsteuer abführen und bei Gewinnausschüttungen an Anteilseigner zudem Kapitalertragsteuer.

GmbH & Co. KG

Diese besondere Form der Kommanditgesellschaft (KG) macht hier die GmbH zum Komplementär. Diese Rechtsform ist geeignet, wenn Sie Ihr Handelsunternehmen mit allen Vorzügen einer Kommanditgesellschaft ausstatten, das hohe private Haftungsrisiko des Komplementärs jedoch beschränken möchten. Eine juristische Person wächst hier mit einer natürlichen Person zusammen. Die GmbH als Komplementär vertritt die Gesellschaft nach außen hin. Als deren Geschäftsführer können einer oder mehrere Kommanditisten bestellt werden. Die Kommanditisten sind allerdings per Gesetz von der Geschäftsführung und der Vertretung der Kommanditgesellschaft ausgeschlossen. Sie haben lediglich Kontrollrechte sowie ein Widerspruchsrecht bei ungewöhnlichen Geschäftsvorgängen. Vertraglich können Sie ihren gesetzlichen Rechtsumfang vergrößern.

  • Vorteile: Der Unternehmer (Komplementär) ist haftungsbeschränkt auf die Höhe des Kapitals der GmbH. Die Körperschaftsteuer fällt ausschließlich für die Komplementär-GmbH an.
  • Nachteil: Für die Gründung sind zwei Gesellschaftsverträge erforderlich – für die GmbH und für die KG.

KG

Die Kommanditgesellschaft (KG) ist die Rechtsform für Unternehmer, die der alleinige Chef bleiben möchten, aber zusätzliches Kapital durch finanzkräftige Partner benötigen. Die KG besteht aus mindestens einem Unternehmer (Komplementär) und weiteren Gesellschaftern (Kommanditisten). Bei mehreren Komplementären ist jeder allein zur Geschäftsführung und zur Vertretung der KG berechtigt. Die Kommanditisten haben lediglich Kontrollrechte (zum Beispiel beim Jahresabschluss) und dürfen riskanten Geschäften widersprechen. Von der Geschäftsführung sind sie hingegen ausgeschlossen.

  • Vorteile: Der Gesellschaftsvertrag unterliegt keiner bestimmten Form, jedoch müssen Komplementäre und Kommanditisten gemeinsam beim Notar erscheinen. Es gibt kein Mindestkapital. Kommanditisten haften nach erfolgter Eintragung ins Handelsregister nur noch mit ihrer Einlagenhöhe.
  • Nachteile: Ein Komplementär haftet nach aufgebrauchtem Betriebsvermögen mit seinen privaten Finanzmitteln. Zur Haftungsbegrenzung wird daher oft eine GmbH & Co. KG ins Leben gerufen.

oHG

Die offene Handelsgesellschaft (oHG) wird von mindestens zwei natürlichen Personen gegründet. Dabei handelt es sich um Kaufleute, nicht um Freiberufler und nicht um Kleingewerbetreibende. Die Gesellschafter verfügen gemeinsam über das Kapital, für das kein Mindestbetrag nötig ist. Ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag ist nicht zwingend notwendig, aber ratsam. Die Gewerbesteuer muss alle drei Monate entrichtet werden.

  • Vorteile: Die oHG muss keine Körperschaftsteuer bezahlen und hat eine hohe Kreditwürdigkeit.
  • Nachteile: Die Gesellschafter haften unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Aufgrund der Einzelvertretungsmacht erfordert die oHG ein hohes Vertrauensverhältnis unter den Gesellschaftern. Streitigkeiten gefährden ihren Bestand, Nachfolgeregelungen sind je nach Vertragsgestaltung problematisch.

PartG

In einer Partnergesellschaft (PartG) schließen sich Angehörige freier Berufe zusammen. Die Grundlagen dieser Rechtsform entsprechen weitgehend der GbR. Die Partnergesellschaft geht keinem Handelsgewerbe nach – hier finden sich Dienstleister (Ärzte, Anwälte, Makler, Physiotherapeuten etc.) zur gemeinsamen Ausübung ihres Berufs zusammen. Die Möglichkeit eines Zusammenschlusses in einer PartG kann durch das jeweilige Berufsrecht unterbunden werden. Anstatt im Handelsregister erfolgt die Anmeldung der PartG durch den Notar im Partnerschaftsregister. Freiberufler, deren Haftung per Gesetz oder durch eine Verordnung beschränkt ist, müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

  • Vorteile: Prinzipiell haften die Partner für Verbindlichkeiten der Gesellschaft gesamtschuldnerisch und mit ihrem privaten Vermögen. Waren allerdings nicht alle Partner in einen Auftrag involviert, haften nur die beteiligten Partner für die daraus entstandenen beruflichen Fehler. Wird als Rechtsform die Partnergesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) gewählt, ist die Haftung des Partners, der seinen Beruf fehlerhaft ausübt, ebenfalls auf die Versicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung beschränkt und sein Privatvermögen geschützt.
  • Nachteile: Die Partner müssen im Schadensfall beweisen, dass die Haftung beschränkt ist und wer mit dem Auftrag tatsächlich befasst war oder gemäß interner Bestimmungen hätte befasst sein müssen.

UG (haftungsbeschränkt)

Die Unternehmergesellschaft (UG) ist für Gründer kleiner Gewerbebetriebe, insbesondere Dienstleister, geeignet, deren Unternehmen kaum Kapital benötigen und die ihre Haftung beschränken möchten. Für die Gründung sieht das GmbH-Gesetz Musterprotokolle vor. Diese kombinieren Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Bestellung des Geschäftsführers. Die UG (haftungsbeschränkt) dient der Vorbereitung einer GmbH und unterliegt weitgehend den gleichen Rechten und Pflichten. Bei einer Umwandlung muss allerdings die Satzung angepasst und die Bilanz durch einen Wirtschaftsprüfer abgenommen werden.

  • Vorteile: Als Stammkapital genügt ein Euro, allerdings sollte sich die tatsächliche Kapitalhöhe am wirklichen Bedarf orientieren.
  • Nachteile: Die Gewinne der UG (haftungsbeschränkt) dürfen nicht in voller Höhe ausgeschüttet werden. Ein Viertel des Gewinns fließt in eine gesetzliche Rücklage, bis das Mindeststammkapital für die Umwandlung in eine GmbH erreicht ist (25.000 Euro). Gewinne dürfen nicht verdeckt (zum Beispiel in Form von überhöhten Geschäftsführerbezügen) ausgeschüttet werden. Sacheinlagen sind ausgeschlossen.

UG & Co. KG

Diese Kombination aus juristischer und natürlicher Person ist im Prinzip wie die GmbH & Co. KG. Der Unterschied liegt im niedrigeren Mindestkapital von nur einem Euro.

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SWOT-Analyse

Bei einer SWOT-Analyse betrachten Sie die Chancen und Risiken Ihrer Existenzgründung. Dabei gehen Sie einerseits auf Ihre persönlichen Stärken (Strengths) und Schwächen (Weaknesses) ein. Stärken können Führungskompetenz oder fachliche Spezialisierung sein, während oftmals fehlende kaufmännische/buchhalterische Kenntnisse eine Schwäche sind, die Sie ausgleichen müssen.

Andererseits nehmen Sie den Markt mit seinen Chancen (Opportunities) und Risiken (Threats) unter die Lupe. Chancen können in steigender Nachfrage liegen, während eine große Anzahl an Mitbewerbern ein Risiko darstellt.

Finanzplan

Im letzten Kapitel geht es ums Geld. Hier werden gleich vier unterschiedliche Übersichten erwartet.

  • Kapitalbedarf: Wie hoch ist Ihr Kapitalbedarf während der Anlaufphase? Hier gilt es, die Gründungskosten ebenso wie die Anschaffungskosten zu berücksichtigen. Zu den Gründungskosten zählen Ausgaben für Notar, Anwalt (zum Beispiel zur Erstellung der AGBs oder Mitarbeiterverträge), Steuerberater, Branchenverband und Behörden (zum Beispiel Gewerbeanmeldung oder Handelsregistereintrag), zu den Anschaffungskosten vor allem Maschinen (falls benötigt), Computer samt Warenwirtschaftssystem und lizenzpflichtigen Programmen wie Steuersoftware und Virenschutz sowie die Einrichtung des Ladens.

Des Weiteren werden die Fixkosten (zum Beispiel Miete, Gehälter, Versicherungen, Gebühren) und die variablen Kosten (zum Beispiel für den Wareneinkauf oder Mietnebenkosten) für den regulären Geschäftsbetrieb aufgeschlüsselt. Vergessen Sie nicht, dass auch Kleinvieh Mist macht. Soll heißen: Telefon- und Internetanschluss, Ladendekoration, Büromaterial, die Registrierkasse oder ein EC-Kartenlesegerät mögen im Vergleich zu großen Maschinen, Personal oder dem Marketing-Budget einzeln nicht ins Gewicht fallen, sorgen kumuliert allerdings gerne für ein Liquiditätsloch, wenn zu viele dieser kleinen Einzelposten nicht berücksichtigt wurden. Informieren Sie sich vor allem, welche Versicherungen für Sie relevant oder sogar verpflichtend sind!

  • Finanzierungsplan: Schlüsseln Sie auf, wie viel Eigenkapital Sie stellen können, wie viel Fremdkapital Sie benötigen und welche Sicherheiten Sie dafür hinterlegen. Kommen finanzielle Beteiligungen, zum Beispiel durch stille Teilhaber, in Frage? Gibt es Fördermittel (zum Beispiel Gründungszuschuss durch die Agentur für Arbeit), die Sie beantragen können? Lassen sich einige benötigte Dinge zumindest vorübergehend günstig leasen? Beispielsweise bieten Hersteller von Kartenlesegeräten für den stationären Einzelhandel die Möglichkeit, ihre Terminals gegen eine monatliche Leihgebühr einzusetzen.
  • Liquiditätsvorschau: Für die Prognose, wie Sie liquide bleiben, sollten Sie die folgenden fünf Fragen in Ihrem Businessplan beantworten:
    • Wie hoch schätzen Sie die monatlichen Einzahlungen in den ersten drei Jahren?
    • Wie hoch kalkulieren Sie die monatlichen Kosten (u.a. Personal, Miete, Material)?
    • Welchen Kapitalbedarf verschlingen die Investitionskosten im ersten Geschäftsjahr?
    • Wie viel Geld muss monatlich zur Tilgung von Schulden und für das Finanzamt zur Verfügung stehen?
    • Wie hoch ist Ihre monatliche Liquiditätsreserve?
  • Rentabilitätsvorschau: Nachdem Sie in den vorherigen finanziellen Übersichten überwiegend Geld ausgegeben haben, zeigen Sie in der Rentabilitätsvorschau auf, welche Erträge Sie zu erwirtschaften gedenken. Hier stellen Sie in Form von fundierten Schätzungen auf, welche Kosten in den ersten drei Jahren auf Sie zukommen, welche Umsätze Sie erzielen und wie hoch der Gewinn sein wird.

Abschließend fügen Sie Ihrem Businessplan neben Ihrem tabellarischen Lebenslauf noch den Gesellschaftsvertrag, einen Mietvertrag, etwaige Kooperationsverträge (zum Beispiel mit Lieferanten), Leasingverträge und eine Übersicht der Sicherheiten hinzu, falls Sie diese schon vorliegen haben.

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Tipps für alle, die einen Laden eröffnen möchten

Woher Sie Ihre Waren beziehen oder wie und wo Sie diese selbst produzieren, sollten Sie wissen, bevor Sie Ihr Geschäft eröffnen. Denn mit Ihrem Produktsortiment und Ihren Leistungen steht und fällt Ihr Geschäftskartenhaus. Tipps zum Wareneinkauf können wir Ihnen nicht geben, dafür zu ein paar anderen Stellschrauben, an denen Sie mit reiflicher Überlegung drehen sollten, bevor Sie einen stationären Einzelhandel eröffnen.

Wie finde ich den richtigen Namen für meinen Laden?

Sehr gut sind Firmennamen, die dem Kunden direkt klar machen, welche Dienstleistung er in Ihrem Geschäft erwarten beziehungsweise welche Produkte er kaufen kann. Kombinieren lässt sich dieses Kernproduktwort oder einfach nur die Berufsbezeichnung mit Ihrem realen Namen oder dem Standort. Beispiele: Bäcker Müller, Spielwarenladen am Dom oder München Souvenir.

Achten Sie darauf, dass der Name Ihres Geschäfts

  • leicht auszusprechen ist,
  • im Gedächtnis bleibt,
  • eine einfache URL für den zugehörigen Internetauftritt ermöglicht,
  • nicht geschützt ist oder bereits von Wettbewerbern genutzt wird.

Denken Sie dabei auch an ein Kürzel und die grafische Gestaltung Ihres Logos.

Sollten Sie Hilfe bei der Namenswahl benötigen: Es gibt sogar Agenturen, deren Geschäftsfeld es ist, geeignete Namen für Läden oder Produkte zu finden. Beliebt sind Wortspiele, vor allem bei Friseuren (Haarmonie, Elementhaar, Kammbäck, Kopfsache, Cutting Crew, Millionhair, Ponyhof etc.). Aber achten Sie darauf, dass der kreative Name den Kunden nicht auf eine falsche Fährte lockt oder negative Assoziationen hervorruft. „FAIRschneiden“ mag von der Schreibweise her ein ordentlicher Name für einen Friseursalon sein, der ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis suggeriert. Ausgesprochen wird der Eigenname aber wie „verschneiden“ und mit einem schlechten Haarschnitt möchte niemand den Friseur verlassen.

Wieso brauche ich ein Logo für mein Geschäft?

Ein Logo sorgt für einen Wiedererkennungswert und bietet Kunden Orientierung und Information. Ein Beispiel: Sie fahren auf der Autobahn und haben Hunger. Bereits Kilometer vor der nächsten Ausfahrt erkennen Sie in der Ferne ein großes gelbes M. Sie nehmen die nächste Abfahrt und bestellen Burger mit Pommes.

Idealerweise ist das Logo so gestaltet, dass es direkt mit Ihrem Geschäft in Verbindung gebracht wird und die Firmenphilosophie repräsentiert. Logos kreieren Marken – oder andersherum: Wer eine Marke aufbauen will, braucht ein Logo. Einen schwungvollen Haken verbinden wir mit Sportschuhen, zwei sich gegenüberstehende rote Bullen mit einem Energy-Drink, einen angebissenen Apfel mit Technik, die durch innovatives Design überzeugt und ein weißes Vögelchen auf hellblauem Hintergrund mit einem Kurznachrichtendienst.

Das Logo ist zentraler Bestandteil des Unternehmens und das Erste, was der Kunde mit der Firma assoziiert. Es kann Loyalität zwischen Firma und Kunde aufbauen und eine Markenidentität stiften. Das Logo sollte eine Botschaft vermitteln, dabei einfach und funktional gestaltet sein. Es gibt drei Arten von Logos:

  • Typographische Logos: Ein paar Buchstaben oder ein Schriftzug machen das Logo aus. Beispiele: H&M, Ikea, Sony.
  • Illustrative Logos: Symbole zeigen, was die Firma macht. Für Sportartikelgeschäfte bietet sich ein Ball oder ein Schläger im Logo an, während eine Reinigungsfirma eher auf einen Besen zurückgreifen wird.
  • Abstrakte Logos: Der Mercedes-Stern oder der „Swoosh“, also der dynamische, geschwungene Haken von Nike ist ein Beispiel für ein einzigartiges Logo, das ohne Schriftzug oder Symbolik auskommt und zur Markenbildung beiträgt.

Wie finde ich den richtigen Standort für meinen stationären Einzelhandel?

Folgende Faktoren spielen für die Wahl des Standorts eine Rolle, wenn Sie einen Laden eröffnen:

  • Kosten: Wie hoch ist die Miete?
  • Größe: Reicht die Größe des Ladens aus? Ist ein Lager oder eine Produktionsstätte vorhanden oder in unmittelbarer Nähe? Kann der Laden im Fall einer Expansion an Ort und Stelle erweitert werden?
  • Erreichbarkeit: Ist die Lage prädestiniert für Laufkundschaft? Wie ist der Standort an das öffentliche Personennahverkehrsnetz angebunden? Sind ausreichend (kostenlose) Parkmöglichkeiten für Kunden mit eigenem Auto vorhanden? Haben Lieferanten ausreichend Platz, um Warennachschub zu bringen?
  • Anziehungskraft: Liegt der Standort in einer Gegend mit Prestige oder in einem Stadtteil, der dem Niedergang geweiht ist und in dem die Ladengeschäfte leer stehen? Welches Einzugsgebiet hat der Standort? Wie ist es um die Kaufkraft der ansässigen Bevölkerung bestellt?
  • Wettbewerb: Wie weit ist der nächste Konkurrent entfernt?

Begehrte Standorte im Stadtzentrum mit optimaler Verkehrsanbindung und viel Laufkundschaft mit Kaufkraft sind teurer und höchstwahrscheinlich auch mit Mitbewerbern gesät. Abgelegene Standorte in strukturschwachen Gebieten bieten meist ausreichend Parkplätze für ihre Kunden und sind mit niedrigen Mieten verbunden – allerdings auch mit deutlich weniger Anziehungskraft für potenzielle Käufer.

Wie finde ich gute Mitarbeiter und wie viel kosten sie?

Einen guten Mitarbeiter zur Unterstützung im stationären Einzelhandel finden Sie am besten über folgende Kanäle:

  • Eigene Internetseite / Social-Media-Präsenz: Eine Stellenausschreibung auf der eigenen Firmenseite zu veröffentlichen oder auf Facebook zu posten, verursacht keine Extrakosten und beschert Ihnen zudem nur Bewerber, die wirkliches Interesse an Ihrem Laden, Ihren Produkten und Ihrer Tätigkeit haben – denn sonst würden sie gar nicht auf die Stellenanzeige aufmerksam werden. Auch möglich: Hängen Sie Ihr Mitarbeitergesuch in Ihrem Laden aus.
  • Lokalzeitung: Ein Inserat in einem lokalen Printmedium kostet Geld, lockt aber Bewerber an, die sich nicht nur online informieren und zudem aus der Gegend kommen.
  • Branchenmagazin: Ein Mitarbeitergesuch in einem Fachblatt macht Bewerber auf Ihr Unternehmen aufmerksam, die sich bereits mit der Materie beschäftigt haben.
  • Online-Jobbörse: Eine hohe Reichweite und ein meist messbares Preis-Leistungs-Verhältnis stehen zu vielen uninteressanten Profilen von Bewerbern entgegen. Hier suchen Sie unter Umständen die Nadel im Heuhaufen – oder finden den geeigneten Mitarbeiter!
  • Bekanntenkreis: Geben Sie in Ihrem Freundeskreis bekannt, dass Sie Mitarbeiter suchen. Bestimmt kennt ein Familienmitglied, ein Stammtischfreund, ein Sportkamerad oder ein ehemaliger Arbeitskollege eine Person, die sich gerade neu orientieren will und genau auf Ihr Anforderungsprofil passt.

Weniger erfolgversprechend (oder schlicht zu teuer) für die Suche nach motivierten und fähigen Mitarbeitern im stationären Einzelhandel dürften Zeitarbeitsfirmen, Personalvermittler/Headhunter und die Angebote der Agentur für Arbeit sein.

Beim Bewerbungsgespräch sollten Sie die Motivation des künftigen Mitarbeiters abklopfen (Will er nur Geld verdienen oder interessiert er sich wirklich für Ihren Laden und Ihre Produkte?), sein Erscheinungsbild zur Kenntnis nehmen (Passen Kleidungsstil und Auftreten zur gewünschten Laden-Atmosphäre?), seine Referenzen sowie Kompetenz überprüfen (Sitzt Ihnen ein Blender gegenüber oder weiß Ihr Bewerber um seine Schwächen und zeigt Lernwillen?) und sein Verkaufstalent im Rahmen einer praktischen Übung ermitteln.

Berücksichtigen Sie, wenn Sie einen Mitarbeiter einstellen, dass dieser nicht nur das vereinbarte Gehalt samt Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsleistungen kostet. Sein Arbeitsplatz (zum Beispiel Computer, Schreibtisch, Bürostuhl, Dienstkleidung, Weiterbildung etc.) produziert Kosten und Sie müssen Arbeitnehmer- und Datenschutzgesetze einhalten. Im Krankheitsfall oder bei anderen Fehlzeiten besteht Lohnfortzahlung und auch im Urlaub fließt das Gehalt.

In Abhängigkeit vom Bruttogehalt gelten 2020 folgende Arbeitgeberanteile:

  • Rentenversicherung: 9,3 Prozent,
  • Krankenversicherung: 7,3 Prozent,
  • Pflegeversicherung 1,525 Prozent und
  • Arbeitslosenversicherung: 1,2 Prozent.

Der Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen eines jeden Angestellten beträgt also 19,375 Prozent von dessen Bruttogehalt. Je nach Branche kommen noch Beiträge für die Berufsgenossenschaft hinzu.

Es gilt die Faustregel, dass ein Mitarbeiter im Dienstleistungssektor das Doppelte seines Bruttogehalts in die Unternehmenskasse spülen sollte, damit er nicht nur seine eigenen Kosten reinholt, sondern auch zur Deckung der Fixkosten beiträgt. Im Einzelhandel kommen höhere variable Kosten hinzu, sodass der Angestellte mehr als das Zweifache seines Gehalts an Umsatz bringen sollte.

Wie wähle ich die richtigen Geschäftspartner aus?

Mit welchen Lieferanten arbeite ich zusammen? Woher beziehe ich meine Waren? Produziere ich selbst oder lasse gezielt vor Ort/in Afrika/in China/beim Schreiner im Nachbardorf produzieren? Wie finde ich einen Geschäftspartner mit Kapital, der seine Arbeit macht, ohne mich in meiner einzuschränken? Stellen Sie sich bei der Auswahl Ihrer Geschäftspartner und Lieferanten folgende Fragen:

  • Verfolgen Sie die gleichen Interessen und sind diese langfristig angelegt?
  • Haben Sie eine ähnliche Erwartungshaltung und können Sie sich auf eine zufriedenstellende Rollenverteilung einigen?
  • Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Hält mein Geschäftspartner/Lieferant, was er verspricht oder haben andere vor mir bereits eine Bruchlandung mit ihm hingelegt? Habe ich einen Blender vor mir, der nur gut reden kann oder einen ehrlichen Arbeiter mit Fachkenntnissen, die meine Geschäftsidee weiterbringen?
  • Würde ich mit diesem Partner auch Sport treiben?

Die Frage nach dem Sport mag fehl am Platz klingen, hat allerdings einen berechtigten Hintergrund. Betrachte ich meinen Geschäftspartner nämlich nur als Kapitalgeber oder notwendiges Übel für die Aufgaben, auf die ich selbst keine Lust habe oder nicht qualifiziert bin, ist eine langfristig erfolgreiche Zusammenarbeit zum Scheitern verurteilt. Nur wenn ich mich mit dieser Person wie beim Sport messen und austauschen kann und freiwillig mit ihm meine Freizeit verbringen würde, sind die Voraussetzungen für eine vielversprechende und harmonische Zusammenarbeit in einem kleinen Unternehmen gegeben.

Welche Zahlungsarten biete ich an, wenn ich einen Laden eröffne?

Machen Sie sich bereits im Vorfeld Gedanken, wie Ihre Kunden Ihre Produkte oder Dienstleistungen bezahlen können. Je mehr Zahlungsarten Sie anbieten, desto weniger Kunden verlieren Sie aufgrund der Zahlungsweise.

  • Barzahlung: Geldschein und Münzen gegen Ware oder Leistung.
  • Bezahldienst: ApplePay und GooglePay attackieren den Platzhirsch PayPal. Bezahldienste transferieren Gelder zwischen zwei Beteiligten mittels einer App ohne Zwischenschaltung einer Bank. Dazu wird eine E-Mail-Adresse mit einem Bankkonto oder einer Kreditkarte verknüpft. Der Auftraggeber gibt über die Oberfläche von PayPal eine Zahlung in Auftrag, ehe der Empfänger sofort per E-Mail über den Geldeingang informiert wird. Rückabwicklungen können über PayPal und Konsorten ebenfalls durchgeführt werden.
  • EC-Karte: Die Girocard, wie die EC-Karte offiziell heißt, belastet das Konto des Käufers direkt im Moment der Zahlung. Der Karteninhaber löst mit Eingabe seiner PIN – bei Kleinbeträgen unter Nutzung eines NFC-Terminals auch kontaktlos – einen Lastschrifteinzug aus. EC-Kartenlesegeräte verweigern eine Zahlung, wenn das Konto des Karteninhabers nicht ausreichend gedeckt beziehungsweise der Kreditrahmen bereits ausgeschöpft ist.
  • Fremdwährungen: Die allermeisten Touristen aus dem Ausland bezahlen zwar entweder mit Karte oder bar in Euro. Dennoch kann es vorkommen, dass ein US-Amerikaner nur US-Dollar-Scheine dabei hat, der Schweizer gerne ein paar Franken loswerden möchte oder der potenzielle Kunde aus dem benachbarten Tschechien nur Kronen im Portemonnaie hat. Die Deutschen sitzen übrigens noch auf Millionen von D-Mark, die immer noch als Zahlungsmittel gelten.
  • Geldkarte: Diese Prepaid-Karte wird nur in Deutschland eingesetzt. Der Inhaber lädt sie durch Online-Überweisung oder Einzahlung mit maximal 200 Euro auf. Die Geldkarte ist als Zahlungsmittel für kleinere Einkäufe gedacht und teils in die Girocard integriert.
  • Kreditkarte: Bei einer Zahlung mit Kreditkarte wird das Kreditkartenkonto des Käufers belastet. Die getätigten Umsätze zahlt er nach Erhalt einer monatlichen Abrechnung ganz oder in Raten an sein Kreditkartenunternehmen zurück. Es gibt inzwischen auch Prepaid-Kreditkarten sowie Debitkreditkarten, bei denen direkt das Konto des Käufers belastet wird.
  • Kryptowährungen: Bitcoins und andere Kryptowährungen gewährleisten maximale Anonymität beim Kauf, sind aber derzeit noch eher ein Spekulationsobjekt als ein seriöses Zahlungsmittel. Die Hürden in Form von Wallets sind gerade für Kunden mit geringer Technikausprägung hoch. Zudem sind die Kurse für diverse Kryptowährungen starken Schwankungen unterlegen. Dennoch bieten einige hippe Läden, vor allem in Metropolen, Bitcoins als Zahlungsmethode an.
  • Mobile Payment: Beim Mobile Payment bezahlt der Kunde bargeldlos mit seinem mobilen Endgerät. Das Smartphone muss lediglich an ein Terminal gehalten werden und die Zahlung erfolgt von selbst – eine PIN-Eingabe oder Unterschrift sind größtenteils nicht mehr nötig. Der Bezahlvorgang wird durch die App eines Mobile-Payment-Anbieters wie Apple Pay, Google Pay oder Alipay, in der die Kontoinformationen des Kunden gespeichert sind, initiiert. Bestätigt der Kunde eine Zahlung auf seinem Smartphone, wird der Betrag von seinem Konto direkt abgebucht. Mobiles Zahlen ist entweder mittels Near Field Communication (NFC) oder QR-Code möglich. Die NFC-Technologie ist eine drahtlose Übertragungstechnik, bei der zwei Geräte mit NFC-Chips Daten austauschen, wenn sie nur wenige Zentimeter voneinander entfernt sind. Beim Zahlen mit QR-Code scannt der Kunde den vom Händler generierten Code mittels einer App und bestätigt dann die Zahlung.
  • Rechnung: Der Kauf auf Rechnung ist im stationären Einzelhandel unüblich. Gerade zur Stammkundenbindung kann es im Sinne einer maximalen Zahlungsflexibilität und einer damit einhergehenden steigenden Kundenzufriedenheit durchaus sinnvoll sein, auch die Bezahlung per Überweisung (Vorkasse oder nach Erhalt der Ware) anzubieten.
  • Scheck: Schecks finden im Einzelhandel praktisch nur noch für Rückerstattungen Anwendung.
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Bei CCV erhalten Sie moderne Kartenlesegeräte für den stationären Einzelhandel zum Kauf oder zur Miete. Diese Terminals ermöglichen kontaktloses Bezahlen, unterstützen Mobile Payment und nehmen alle gängigen EC- und Kreditkarten an.

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Bildnachweis: Titelbild: Marco VDM/Getty, Bild 1: Stadtratte/iStock, Bild 2: Iryna Peravalava/istock, Bild 3: Moyo Studio/Getty, Bild 4: Newman Studio/istock, Bild 5: jacoblund/istock, Bild 6: tdub303/Getty.

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